Ruhr Nachrichten, 22.3.2000

Abmahnung wegen PKK-Aktivität wird vernichtet

Eine Lehrerin kämpft um ihren guten Ruf

(jh) Am Ende konnte die Lehrerin (55) doch wieder lächeln. Die Dortmunderin, einst in der Türkei verfolgt und ausgebürgert, könnte schon Ende des Schuljahres wieder eine blütenreine Personalakte besitzen. Dann nämlich will das Schulamt die am 15. April 1999 verfasste Abmahnung vernichten. Sie war geschrieben worden, nachdem die aus Kurdistan stammende Lehrerin von der Staatsschutzkammer des Landgerichts wegen der Betätigung im Umfeld der PKK zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Mark verurteilt worden war.

Trotzdem war die sozial engagierte Erzieherin im Rahmen des Internationalen Frauentages am 13. März 1999 dabei, als an einem Infostand auf der Kleppingstraße Flugblätter der seit November 1993 verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) verteilt wurden. Das habe sie verbotenerweise zugelassen, so die Richter damals. Das Urteil ist rechtskräftig, allerdings läuft derzeit die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Gleichzeitig kämpfte die Frau gestern auch vor dem Arbeitsgericht um ihren guten Ruf. "Sie hat die Flugblätter weder dahingebracht noch etwas davon gewusst", erklärte ihr Anwalt vor der 7. Kammer. "Deshalb besteht sie auch darauf, dass die Abmahnung endgültig aus der Personalakte entfernt wird."

Für Arbeitsrichterin Regine Westphal kein leichter Fall: "Sie hat versprochen, sich an die Gesetze zu halten - tut sie das nicht, kann die Stadt das bemängeln." Trotzdem hat die Juristin Bedenken. Schließlich wurde der Grundschullehrerin untersagt, künftig im Umfeld der PKK tätig zu werden. Westphal: "Aber was war mit dem kurdischen Neujahrsfest? Hätte sie denn dahin gehen dürfen?"

Am Ende des Prozesses lenkte das Schulamt der Stadt - vorbehaltlich eines Widerrufes -überraschend schnell ein: Die Abmahnung wird zum 31. Juli vernichtet.