Westdeutsche Zeitung, 22.3.2000

Kurden: Klage abgewiesen

Von Kornelia Roßkothen

Düsseldorf. In der Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf ist am Montag die Klage der kurdischen Familie Isik im Asylverfahren abgelehnt worden. Das bedeutet, dass die elfköpfige Familie, die in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Ronsdorf betreut wird, rechtskräftig zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet ist.

Die Kurden, Eltern und neun Kinder zwischen zwei und 23 Jahren, hatten angegeben, in der Türkei verfolgt worden zu sein, der Vater habe unter Folter und Misshandlung gelitten. Das belegen auch diverse Gutachten unter anderem des Psychosozialen Zentrums für ausländische Flüchtlinge in Düsseldorf und der Stiftung Tannenhof.

"Ich war wirklich fassungslos", berichtet Brigitta Rasch vom Unterstützerkreis, die am Montag miterlebte, wie der Vater Nedim Isik nach dem Urteil zusammenbrach. Auch Achim Pohlmann, Flüchtlingsberater der Diakonie Elberfeld und des Diakonischen Werkes Barmen, findet ungewöhnlich deutliche Worte: "Hier bei der Elberfelder Diakonie sind wir der Meinung, dass das kein fairer Prozess war." Der Richter habe die Aussagen der Familienmitglieder trotz aller Gutachten für unglaubwürdig gehalten.

Noch einmal rechtlich gegen das Urteil anzugehen, scheint nicht viel Erfolg zu versprechen: "Wir müssen erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen", erklärt Pohlmann, "das ist immens schwierig."

Die Ausländerbehörde der Stadt ist nach der jetzigen Rechtslage verpflichtet, Familie Isik in die Türkei abzuschieben. "Wenn alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können wir nur im Rahmen des Gesetzes handeln", sagt Michael Mehler von der Ausländerbehörde. Auf diese Weise könnte aber - zum Beispiel wegen des schlechten Gesundheitszustandes von Nedim Isik - nur noch eine befristete Duldung erwirkt werden.