Frankfurter Rundschau, 18.3.2000

HSFK warnt vor "Fuchs"

Forscher nennen Bedingung für Lieferung an Emirate

Von Anton-Andreas Guha

Eine Lieferung des Spürpanzers "Fuchs" an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sollte nach Ansicht der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) in Frankfurt a. M. unterbleiben, solange die Emirate nicht dem Genfer Chemiewaffen-Übereinkommen beigetreten sind.

FRANKFURT A. M., 17. März. Der "Fuchs" ist ein nicht oder nur leicht bewaffnetes gepanzertes chemisches Labor, das den feindlichen Einsatz von chemischen, biologischen oder atomaren Waffen möglichst früh feststellen und die Bevölkerung und Soldaten warnen soll. Dazu muss sich eine militärische Auseinandersetzung abzeichnen und der Spürpanzer entsprechend stationiert werden. Der "Fuchs" ist somit seiner Aufgabe nach durchaus eine Verteidigungswaffe. Gegen Überraschungsangriffe könnte er kaum effektiv wirken. Dennoch sollte er nach Ansicht der HSFK-Experten Harald Müller und Alexander Kelle nicht an die VAE geliefert werden, da die Föderation nicht dem Genfer Chemiewaffen-Übereinkommen beigetreten ist und de jure auch nicht auf Herstellung und Besitz von Chemiewaffen verzichtet hat. Sie unterliegt auch keinerlei Inspektionsmaßnahmen. Auch wenn kein Verdacht vorliege, betont Kelle gegenüber der FR, könnte der Fuchs in ein offensives Gesamtkonzept eingegliedert werden. Wer sich schützen zu können glaubt, schätzt das Risiko einer militärischen Auseinandersetzung geringer ein.

Das Chemiewaffen-Übereinkommen billigt ausdrücklich jedem Mitgliedsstaat das Recht zu, wirksame Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von ABC-Waffen zu ergreifen. Eine dieser Schutzmaßnahmen wäre laut Müller und Kelle der Erwerb des "Fuchs". Eine Verweigerung von Sicherheitsmaßnahmen wäre gegen den Sinn des Übereinkommens, zumal sie Unterzeichnerstaaten veranlassen könnte, ebenfalls ABC-Waffen anzuschaffen. "Das kann nicht der Sinn von Exportkontrollen sein", betonen Müller und Kelle. Eine Lieferung wäre laut HSFK vielmehr geboten.

Andererseits sollte aber eine Lieferung an Staaten wie die VAE unterbleiben, die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind und somit auch keinen völkerrechtlich bindenden Verzicht auf Chemiewaffen geleistet haben.