Süddeutsche Zeitung, 18.3.2000

Aktuelles Lexikon

Bundessicherheitsrat

Der Bundessicherheitsrat ist einer von fünf Kabinettsausschüssen, die von der Bundesregierung eingerichtet worden sind und in denen ressortübergreifend über besonders komplexe Themen beraten wird. Sicherheitspolitik, Verteidigung, Abrüstung und Rüstungskontrolle - das sind die Fragen, mit denen sich der Bundessicherheitsrat beschäftigt. Auch der Antrag des Münchner Rüstungsunternehmens Krauss-Maffei- Wegmann, das bis zu 1000 Kampfpanzer des Typs Leopard II an die Türkei liefern will, wird in dieser Runde diskutiert. Das Gremium wurde 1955 als "Bundesverteidigungsrat" gegründet. In den ersten Jahren wurde hier vor allem der Auf- und Ausbau der Bundeswehr beraten, heute stehen Rüstungsexporte im Vordergrund. Der Ausschuss tagt - immer streng geheim - unter der Leitung des Bundeskanzlers. An den Sitzungen nehmen teil Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Außen-, Innen-, Verteidigungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Justizministeriums, seit dem Regierungswechsel auch des Entwicklungshilfeministeriums. Damit wollte die Koalition ihre Absicht verdeutlichen, bei der Entscheidung über Rüstungsexporte verstärkt auch Menschenrechte und entwicklungspolitische Fragen im Auge zu haben. Die anderen Kabinettsausschüsse beschäftigen sich mit den neuen Ländern, dem Jahreswirtschaftsbericht, Zukunftstechnologien sowie Umwelt und Gesundheit.

cwi