taz, 18.3.2000

fakten

die exportrichtlinien

- Grundgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz verbieten prinzipiell die Herstellung und den Export von Kriegswaffen. Unter gewissen Bedingungen ist der Handel jedoch erlaubt. Genehmigungen erteilt das dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bundesausfuhramt. In kritischen Fällen entscheidet der geheim tagende Bundessicherheitsrat. Darin sitzen der Bundeskanzler, der Außenminister (Grüne) und die MinisterInnen für Verteidigung, Wirtschaft und Entwicklung (alle SPD).

- Nach den im Februar beschlossenen Richtlinien für Rüstungsexporte dürfen Waffen nicht mehr in Länder exportiert werden, in denen Menschenrechte verletzt werden. Die Exporteure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht in Drittländer weitergereicht werden. Ein jährlicher Bericht soll nachträglich offen legen, aus welchen Gründen die Genehmigungen erteilt wurde. Noch weiß das zuständige Wirtschaftsministerium nicht, wie der erste Bericht aussehen wird.

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