Frankfurter Rundschau, 17.3.2000

Türken: Aufenthaltsrecht in EU ohne Aufenthaltserlaubnis

LUXEMBURG, 16. März (afp). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat erneut das Aufenthaltsrecht für Türken in Deutschland und anderen EU-Staaten gestärkt. Wie das Gericht am Mittwoch bekräftigte, werden die im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei formulierten Arbeits- und Aufenthaltsrechte "bedingungslos" und damit auch unabhängig von einer Aufenthaltserlaubnis gewährt. Mit dem Urteil gab der EuGH einem in Deutschland lebenden Türken Recht, dem die Behörden nur deshalb die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern wollten, weil er seinen Antrag zu spät gestellt hatte.(Az.: C-329/97) Die Europa-Richter urteilten, die im Assoziierungsvertrag gewährten Rechte stünden hier arbeitenden Türken unabhängig davon zu, ob die Behörden eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen. Mit dem Dokument werde "das Bestehen dieses Rechts lediglich bestätigt". Die Behörden könnten Anträge auf Aufenthaltserlaubnis zwar verlangen, bei Verstößen dagegen jedoch "keine unverhältnismäßige Sanktion vorsehen."