taz, 17.3.2000

Mehr Rechte für geprügelte Frauen

BERLIN taz Ausländische Ehefrauen, die von ihren Männern gequält werden, müssen nicht mehr ganz so lange Prügel ertragen, um in Deutschland bleiben zu können. Nach der Änderung des Ausländergesetzes, die der Bundestag gestern beschlossen hat, können sie jetzt schon nach zwei Jahren Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen. Bisher war dies erst nach einer Frist von vier Jahren möglich.

Die Bundesregierung will die Mindestzeit außerdem nicht mehr so streng handhaben wie bisher. In Fällen besonderer Härte können sich misshandelte Frauen auch vor Ablauf von zwei Jahren von ihren Männern trennen, ohne eine sofortige Ausweisung in ihr Heimatland befürchten zu müssen. Auch dürfen sie nicht mehr abgeschoben werden, weil sie Sozialhilfe bekommen.

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), begrüßte die neue Regelung. Im taz-Interview warnte sie allerdings vor den Richtlinien der EU, die den Aufenthalt ausländischer Ehegatten wesentlich restriktiver formulieren. "Das kann ein Problem werden", sagte Beck. "Wenn die Richtlinien als Gesetz vorgelegt werden, wird die Errungenschaft, um die wir jahrelang gekämpft haben, wieder zur Disposition stehen."