Frankfurter Rundschau, 17.3.2000

Europäischer Gerichtshof: Türkei muss kurdische Journalisten entschädigen

STRASSBURG, 16. März (dpa). Die türkische Regierung muss drei türkischen Journalisten wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit etwa 74 000 Mark Entschädigung zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg. Die drei Männer besaßen die pro-kurdische Zeitung Özgür Gündem mit 1000 Exemplaren Auflage. Die Behörden hatten das Blatt wegen Propaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK 1994 geschlossen.