taz Hamburg, 14.3.2000

Dem Sorgerecht zum Trotz

GAL will mit Antrag in der Bürgerschaft ausländische Väter deutscher Kinder in Zukunft vor Abschiebung schützen

Um ausländische Väter deutscher Kinder vor der Abschiebung zu schützen, wird die GAL-Fraktion zur nächsten Sitzung einen Antrag in die Bürgerschaft einbringen. Das Parlament soll vom Senat einen Bericht über beabsichtigte Maßnahmen zum Schutze binationaler Familien verlangen. Die taz berichtete gestern über den Fall des Senegalesen Ebrima K., der in Abschiebehaft genommen wurde und nun ausreisen muss, obwohl er hier eine kleine Tochter und für diese das Sorgerecht hat.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht vorigen August entschieden, dass einwanderungspolitische Belange hinter dem Schutz von Familien zurückstehen können - auch bei nichtverheirateten Paaren, weil auch da beiden Elternteilen das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zusteht. Gerade für kleine Kinder könne schon eine relativ kurze Trennung vom Vater unzumutbar lang sein. Hier müssten im Einzelfall sorgfältig die Interessen zwischen der Einhaltung ausländerrechtlicher Gesetze einerseits und dem Schutz von Familien andererseits abgewogen werden. Die Ausländerbehörde hatte Ebrima K. festgenommen, als er mit seiner einjährigen Tochter auf dem Arm zur Duldungsverlängerung kam. Die BeamtInnen hatten daraufhin die Mutter angerufen und aufgefordert, umgehend das Kind abzuholen. Sonst käme das ins Heim.

Stimmt die Bürgerschaft dem GAL-Antrag zu, muss der Senat darlegen, inwieweit er die Verwaltungspraxis aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes geändert hat, beziehungsweise sie zu ändern gedenkt. ee