taz Bremen, 4.3.2000 Seite 33

Menschenrechtler reisen Hakki Y. hinterher

Der minderjährige Kurde ist möglicherweise auf dem Weg ins kurdische Kriegsgebiet

Menschenrechtsaktivisten sind nach wie vor um das Schicksal von Hakki Y. besorgt, der gestern von Hannover aus in die Türkei abgeschoben wurde. Damit der 17-Jährige nicht völlig auf sich allein gestellt ist, reist Carola Prass vom Internationalen Menschenrechtsverein Bremen heute gemeinsam mit dem Diakon der Lilienthaler St.-Marien-Kirche, Stefan Schmidt, und einer Dolmetscherin nach Istanbul. Schmidt wurde vom Verwaltungsausschuss der evangelischen Kirchengemeinde beauftragt, aus deren Obhut heraus der Minderjährige verhaftet worden war.

Es ist allerdings unklar, ob die Delegation Hakki Y. noch in Istanbul antreffen wird. Nach Angaben des Leiters der Ausländerabteilung im niedersächsischen Innenministerium, Hans-Hermann Gutzmer, hat ein Vertreter des deutschen Generalkonsulats in Istanbul mit dem Jugendlichen gesprochen. Danach soll die türkische Polizei ihm versichert haben, gegen ihn lägen keinerlei Beschuldigungen vor und er können sich frei bewegen. Die Polizei habe auch die Kosten für ein Busticket zum Wohnort seiner Eltern übernommen, die inzwischen von seinem in Lilienthal lebenden Onkel informiert worden seien. Hakki Y. habe gegenüber dem Konsularbeamten jedoch nicht ausgeschlossen, den Bus kurz nach Fahrantritt wieder zu verlassen und in der Region Istanbul zu bleiben. Seine Eltern leben in der kurdischen Provinz Mardin nahe der syrischen Grenze. In der Region sind in den vergangenen Tagen erneut Gefechte zwischen der türkischen Armee und kurdischen Guerilla-Kämpfern aufgeflammt.

Der Rechtsanwalt von Hakki Y., Jan Syrig, hat schwerwiegende Vorwürfe gegen die niedersächsischen Behörden erhoben. Über den Aufenthalt seines Mandanten seien gezielt Falschinformationen verbreitet worden, und die Verlegung zur Abschiebung nach Hannover sei Syrig von der JVA Hameln erst nach längeren Auseinadersetzungen mitgeteilt worden. Vermutlich sei Hakki Y. im Gefängnis auch am telefonieren gehindert worden. Nicht zuletzt bedeute die Nachrichtensperre über den Abschiebetermin eine gravierende Einschränkung seiner anwaltlichen Rechte und greife darüber hinaus in die Rechte des Vormunds ein. Der Anwalt will gegen diese Praxis rechtlich vorgehen.

Unterdessen hat der Superintendent des Kirchenkreises Osterholz, Heiko Jansen, die Abschiebung kritisiert. Diese sei mit unverständlicher Hektik erfolgt, bevor ein Bleiberecht nach der Familien-Altfallregelung geprüft werden konnte. Das geschah nun lediglich in einem Eilverfahren. not