Kieler Nachrichten, 3.3.2000

Erfolg für Lübecker Kirchenasyl

Lübeck (epd) Das Kirchenasyl der Lübecker St. Jürgen Gemeinde hat zum Erfolg geführt. Die Kurden-Familie Acar kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München in der Bundesrepublik bleiben, teilte das Lübecker Flüchtlingsforum mit.

Das Ehepaar lebte mit ihren vier Kindern eineinhalb Jahre lang in der evangelischen Gemeinde. Die Familie war vor vier Jahren nach Deutschland eingereist, weil ihr Dorf abgebrannt und sie während der Haft gefoltert worden waren. Nach Einschätzung des Flüchtlingsforums war ihr erster Antrag auf Asyl vom Bundesamt abgelehnt worden, weil aufgrund einer schlechten Übersetzung Widersprüche in den Aussagen aufgetreten waren. Gegen die Ablehnung durch das Bundesamt hatte die Familie Klage erhoben. Weil ihnen trotz des laufenden Verfahrens die Abschiebung drohte, wurden sie von der St. Jürgen Gemeinde aufgenommen. Das Verwaltungsgericht München hatte das Urteil bereits am 27. September 1999 gesprochen. Die Aufenthaltsbefugnis wurde aber erst am vergangenen Mittwoch erteilt (Az.: M 24 K 98.50176).

Der Lübecker Bischof Karl Ludwig Kohlwage hatte erst Anfang Februar die Gewährung von Kirchenasyl öffentlich verteidigt. Das Engagement der Kirchengemeinden für bedrohte Asylbewerber stelle den Rechtsstaat nicht in Frage. Stattdessen leiste es einen Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens und der Grundwerte. Maßgeblich müsse der Schutz von Menschen sein, die an Leib und Leben bedroht seien.