Frankfurter Rundschau, 26.2.2000

Unions-Vorstoß zu Asyl abgeblitzt

Initiative gegen höhere Zahlungen scheitert im Bundesrat

BERLIN, 25. Februar (dpa/kna). Mehrere unionsgeführte Bundesländer sind mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat gegen höhere Zahlungen an Asylbewerber gescheitert. Die Länderkammer lehnte es am Freitag ab, die Initiative in den Bundestag einzubringen. Nach dem Gesetz bekommen Asylbewerber derzeit 20 Prozent weniger Geld als Sozialhilfeempfänger. Vom 1. Juni an wird dieser Betrag auf das Niveau der Sozialhilfe angehoben, wenn Asylbewerber drei Jahre die niedrigere Hilfe bekommen haben und nicht ausreisen oder abgeschoben werden können. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland hatten gefordert, diese Verbesserung für die Menschen zu streichen. Es handle sich um eine ungerechtfertigte Privilegierung, hieß es zur Begründung.

Ein weiterer Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg zur Verschärfung des Ausländerrechtes wurde zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Ziel der Initiative ist es, den Abschiebeschutz unter anderem für straffällig gewordene Asylbewerber einzuschränken. Nach dem Entwurf sollen diese nicht mehr ab einer Mindeststrafe von drei Jahren, sondern von zwei Jahren Haft abgeschoben werden. Asylbewerber, die verbotene Organisationen wie die kurdische Arbeiterpartei PKK unterstützen, sollen demnach sofort ausgewiesen werden können.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Schäuble (CDU) sprach sich im Bundesrat auch gegen eine Lockerung der Arbeitserlaubnis für Asylbewerber aus. Zudem forderte er Gesetze, um die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber besser durchzusetzen. So dürfe das Wegwerfen von Pässen zur Vermeidung einer Abschiebung nicht mehr geduldet werden. Flüchtlinge, die an der Passbeschaffung nicht mitwirkten, müssten in Beugehaft genommen werden können. Weiter schlug Schäuble vor, Asylfolgeanträge, die während laufender Verfahren gestellt würden, für unzulässig zu erklären. Nicht politisch Verfolgte sollten die Asylantragstellung nicht mehr als Mittel der Aufenthaltsverlängerung nutzen können, sagte er.