Saarbrücker Zeitung, 23.2.2000

Kein Pardon mehr für straffällige Asylbewerber

Saarland will im Bundesrat süddeutsche Initiative zur Erleichterung der Abschiebung unterstützen - Gegen höhere Unterhaltsleistungen

Das Saarland will sich im Bundesrat gemeinsam mit Hessen, Baden-Württemberg und Bayern dafür einsetzen, dass abgelehnte und straffällige Asylbewerber schnellstmöglich in ihre Heimat zurückkehren.

Saarbrücken (gf). Im Bundesrat will das Saarland am Freitag zwei Initiativen der Bundesländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg unterstützen, die eine schnellstmögliche Rückführung abgelehnter oder straffällig gewordener Asylbewerber in ihre Heimatländer versprechen. wie Innenminister Klaus Meiser vor der Landespressekonferenz erläuterte, geht es bei dem Vorgang darum, die Akzeptanz tatsächlich notleidender Asylanten in der Bevölkerung zu erhöhen. Dazu gehöre aber auch, dass man gegen straffällig gewordene Asylbewerber mit aller Härte vorgehe und die Verfahren bei aussichtsloser Asylbewerbung auf ein Mindestmaß verkürze. Unter diesem Gesichtspunkt unterstützen Meiser und Ministerpräsident Peter Müller eine Bundesratsinitiative der süddeutschen Länder, die sich dagegen wendet, dass die Leistungen für Asylbewerber ab dem 1. Juni auf das Sozialhilfeniveau angehoben werden, nachdem in den letzten drei Jahren niedrigere Leistungen gezahlt worden waren. Der Gesetzentwurf der Berliner Koalition sieht vor, dass ab Juni die Leistungen für den Haushaltsvorstand von Asylbewerbern von 440 Mark monatlich auf 548 Mark angehoben werden.

Dazu die Argumentation des Saarlandes: Die Grundleistungen nach dem "Asylbewerberleistungsgesetz" hätten sich bewährt. Insofern bestehe keine Notwendigkeit für höhere Leistungen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland. Eine Besserstellung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn bei den betreffenden Personen eine andere Ausgangslage im Hinblick auf Bedürfnisse und Integration vorläge. Dies sei jedoch nicht der Fall. Ferner sei zu berücksichtigen, dass höhere Leistungen auch einen zusätzlichen Anreiz zur Einreise oder zur Verlängerung des Aufenthalts in der Bundesrepublik liefern würden. Und schließlich: Die erhöhten Leistungen würden sich bei den Ausgaben des Saarlands mit zusätzlichen zwei Millionen Mark niederschlagen, erläuterte Meiser.

In einer zweiten Initiative wird vorgeschlagen, die rechtlichen Grundlagen für die Beendigung des Aufenthalts von Straftätern und "sonstiger ausreisepflichtiger Ausländer" effektiver zu gestalten. Auch soll der Missbrauch des Grundrechts auf Asyl durch Menschen, die nicht verfolgt sind, die Asylantragstellung aber als Mittel zur Aufenthaltsverlängerung nutzen wollen, weiter eingeschränkt werden. Nach dem Vorschlag des Saarlandes sollen Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt wurde, keinen Schutz gegen Ausweisung mehr genießen. Nicht erst nach einer dreijährigen Strafe, wie in der Gesetzesnovelle vorgesehen. Der nächste Punkt bezieht sich auf ausreisepflichtige Ausländer, die im Bundesgebiet geborene Kinder haben - was sich bisher als ein "Abschiebungshemmnis" erwiesen haben soll. Nach Darstellung von Meiser soll in Zukunft keine eigene Abschiebungsandrohung für die Kinder mehr notwendig sein, wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind und im Familienverbund leben. Schließlich sollen Widerspruch und Klage von straffällig gewordenen Ausländern gegen die ausgesprochene Ausweisung keine aufschiebende Wirkung mehr haben.