Süddeutsche Zeitnug, 22.2.2000

Kritik an Funktion des Asyl-Bundesbeauftragten

Von Peter Schmitt

Nürnberg - Abgeordnete von SPD, Grünen und PDS wollen erreichen, dass der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten künftig auch zum Schutz für abgelehnte Asylbewerber auftritt. Bei einem Informationsbesuch des Bundestags- Petitionsausschusses beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg kritisierten die Ausschussvorsitzende Heidemarie Lüth (PDS) und die Obmänner von SPD und Grünen, Bernd Reuter und Helmut Wilhelm, die bisherige Regelung, wonach der Asylbeauftragte nur Einspruch erhebt, wenn das Bundesamt einen Asylbewerber anerkannt hat. "Der Bundesbeauftragte sollte auch Fälle aufgreifen, die abgelehnt wurden", sagte der hessische Abgeordnete Reuter. Der bayerische Grüne Wilhelm verlangte eine Änderung der 1992 vom damaligen CDU-Innenminister Manfred Kanther erlassenen Dienstanweisung, nach der dem Bundesbeauftragten alle Fälle vorgelegt werden müssen, in denen das Bundesamt den Flüchtlingsstatus anerkannt hat.

Dagegen erklärte der stellvertretende Leiter des Bundesamts, Wolfgang Weickhardt, ein Eingreifen des Beauftragten zu Gunsten abgewiesener Flüchtlinge sei überflüssig, weil diese der Erfahrung nach gegen den Bescheid Klage einlegten. Wegen der Unabhängigkeit der Einzelentscheider habe die Behörde keine Möglichkeit zur Überprüfung. Das Eingreifen des Beauftragten bei positiven Bescheiden diene dem Ziel, zu einer einheitlichen Entscheidungspraxis zu gelangen. Dagegen sagte Reuter, es könne nicht angehen, dass eine Behörde und der Bundesbeauftragte "sich bequem zurücklehnen, weil sie davon ausgehen, dass der abgelehnte Asylbewerber schon selbst vor Gericht ziehen wird."