Kölner Stadt-Anzeiger, 22.2.2000

Kirche gewährt drei Kurden Asyl

Familie Baday soll abgeschoben werden

Von Thomas Kirschmeier

Weilerswist - Die evangelische Kirchengemeinde Weilerswist hat der dreiköpfigen Familie Baday aus der Türkei gestern Kirchenasyl gewährt. Die drei Kurden sollten eigentlich heute durch das Ausländeramt des Kreises Euskirchen in ihre Heimat abgeschoben werden.

Das Presbyterium der Gemeinde gewährte den Kurden Asyl, nachdem der Antrag auf Aufschub der Abschiebung abgelehnt worden war.

Wie Pfarrer Felix Doepner gestern gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete, will die Kirchengemeinde nun die Härtefall-Kommission im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen anrufen, da das Kirchenasyl natürlich nur eine vorübergehende Maßnahme sein könne.

"Wir hoffen, dass die Familie doch noch eine Aufenthaltsbefugnis bekommt", erklärte Doepner gestern.

Die Eheleute Mehmet und Elif Baday und ihr 19-jähriger Sohn Ali leben seit 1991 in Deutschland. 1992 zogen sie in die Unterkünfte für Asylbewerber in der Martin-Luther-Straße in Weilerswist, unweit der evangelischen Kirche. Aus dieser Nachbarschaft entwickelte sich im Laufe der Jahre eine gute Bekanntschaft.

Sohn Ali Baday gehört seit Jahren zum Kader der ersten Fußballmannschaft des SSV Weilerswist und macht derzeit eine Lehre als Bäcker in einer Weilerswister Großbäckerei.

"Im Sommer könnte Ali seine Gesellenprüfung machen. Sein Chef würde ihn dann gerne in ein festes Anstellungsverhältnis übernehmen", berichtete Pfarrer Doepner weiter.

Die Tochter der Familie ist bereits seit einiger Zeit als Asylbewerberin anerkannt, nachdem sie an einer Kurdendemonstration auf der Autobahn teilgenommen hatte. Das Verwaltungsgericht in Aachen lehnte den Antrag auf Asyl der anderen drei Familienangehörigen jetzt mit der Begründung ab, die vorgetragenen Argumente der Kurden seien nicht glaubwürdig.

Hintergrund für die Entscheidung der evangelischen Kirchengemeinde, die Familie Baday jetzt in einem Nebenraum der Kirche unterzubringen, war ein vom Presbyterium gefasster Grundsatzbeschluss von 1997.

Darin sieht die Gemeinde es als ihre Aufgabe an, "Verantwortung für die Bedrängten und Schutzlosen" zu übernehmen. Zumindest solange, bis endgültig geklärt ist, ob die Badays doch noch in Deutschland bleiben dürfen.