web.de, 18.2.2000

Bund und Länder einigen sich auf Einbürgerungsrichtlinien

Berlin (AP) Bund und Länder haben sich nach wochenlanger Kontroverse auf einheitliche Richtlinien für die Einbürgerung von Ausländern geeinigt. Bei einem Treffen der Innenstaatssekretäre in Bonn seien am Freitag die bereits vorliegenden Verwaltungsvorschriften «praktisch unverändert» gebilligt worden, teilte das Bundesinnenministerium am Freitag in Berlin mit. Allerdings habe man sich darauf geeinigt, dass die zuständigen Behörden nun auch schriftliche Sprachtests von den Antragstellern verlangen können.

Die Verwaltungsvorschriften für die Anwendung des seit Anfang des Jahres geltenden neuen Staatsangehörigkeitsrechts waren im November 1999 von den Innenstaatssekretären verabschiedet worden. Bayern und Baden-Württemberg waren anschließend von der gemeinsamen Linie abgewichen und hatten eigene Richtlinien für die Umsetzung des Gesetzes festgelegt.

Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte die jetzt getroffene Vereinbarung. Er hoffe, dass das Ergebnis der Verhandlungen nun als endgültig anerkannt werde und «der bayerische Staatsminister des Inneren, Dr. Günther Beckstein, nicht wieder seinen Staatssekretär desavouiert», erklärte Schily.