Wiesbadener Kurier, 19.2.2000

Fall Akyüz: Unterstützung für Chef der Ausländerbehörde

OB Diehl verteidigt Tischel/Eilantrag erst gestern beim Gericht

Unterstützung vom Oberbürgermeister und von Stadtrat Dieter Schlempp (CDU) gab es gestern für Winnrich Tischel, den Leiter der Ausländerbehörde, auf deren Betreiben der Kurde Abdulcabbar Akyüz am Donnerstag in die Türkei abgeschoben worden war (der KURIER berichtete). Auch Rudolf Rainer, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, meldete sich zu Wort: Er betonte, dass ein Eilantrag des Anwalts des Kurden erst am Freitag eingegangen sei, obwohl der Anwalt am Mittwoch erfahren hatte, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, den Asylfolgeantrag des Kurden abgelehnt hatte. Sowohl der Anwalt als auch das Gericht verfügten doch über ein Faxgerät, hieß es. Warum Winfried Möller, in Asylrechtssachen bewandert, diesen mit der normalen Post geschickt habe, wisse man nicht. "Da A. in Abschiebehaft saß, musste allen Beteiligten klar sein, dass eine Abschiebung erfolgen könnte, sobald der neuerliche Antrag abgelehnt wurde." OB Diehl verwahrte sich gegen Kritik, Tischel habe besonders hart gehandelt. "Abschiebungshäftlinge müssen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen wie im Falle des Kurden vorliegen, unverzüglich abgeschoben werden, um eine ungerechtfertigt lange Haftdauer zu vermeiden", so Diehl. Obwohl die von einer Therapeutin diagnostizierte Suizidgefahr sich bei zwei Untersuchungen in der Justizvollzugsanstalt in Höchst nicht bestätigt habe (Akyüz war für reise- und flugtauglich erklärt worden), habe die Behörde darauf Wert gelegt, dass beim Flug nicht nur zwei Polizisten, sondern auch ein Arzt dabei waren. Tischels Verfahrensweise habe nichts damit zu tun, dass er zeigen wolle, "wer am längeren Hebel sitze", sondern sie ergebe sich aus dem Gesetz.

Schlempp, nennt die Kritik "nicht ganz fair." Die Abschiebepraxis bewege sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, auch, wenn "Gutmeinende" eine Verletzung von Menschenrechten argwöhnten.

Unterdessen sieht der Ausländerbeirat "Menschlichkeit und Moral verletzt" und fragt, ob die "Nacht- und Nebelaktion" notwendig war, weil keine Gefahr des Abtauchens bestand. In ähnlich gelagerten Fällen, fordert er, solle die Behörde die Familien über das Schicksal ihrer Angehörigen nicht im Unklaren lassen.hol