Salzburger Nachrichten, 18.2.2000

DATEN & FAKTEN

Der Iran,

mit einer Fläche von 1,648.000 km und 60 Millionen Einwohnern, wird seit 1979 als islamische Präsidialrepublik regiert. Bevölkerung: 51 Prozent Perser, 24 Prozent Aserbaidschaner, 8 Prozent Gilaken, 7 Prozent Kurden, 3 Prozent Araber, 2 Prozent Luren, 2 Prozent Balochen, 2 Prozent Turkmenen und ein Prozent andere. Amtssprache ist Persisch. Offizielle Religion: Islam (89 Prozent Schiiten, 10 Prozent Sunniten), Minderheiten von Zoroastrern, Juden, Christen und Bahai.

Die Wirtschaft

BIP (1996/97): 49.700 Mill. US-Dollar; Pro-Kopf-Einkommen: 5000 US-Dollar (1998, Schätzung); 53 Prozent unter der Armutsgrenze (1996); Inflation: 24 Prozent (1998, Schätzung). Wichtigste Handelspartner: Export: Japan, Italien, Griechenland, Frankreich, Spanien, Südkorea; Import: Deutschland, Italien, Japan, Großbritannien, Belgien.

Die Machtverteilung

im Iran sieht einen religiösen und einen politischen Führer vor. Oberster geistlicher Führer ist seit 1989 Ajatollah Khamenei. Der religiöse Führer wird von einer Expertenversammlung bestimmt. Laut Verfassung ist er die oberste Autorität im Lande. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und ist auch der Oberkommandierende der Streitkräfte.

Mohammed Khatami

ist seit 1997 als Präsident der politische Führer. Die politische Führung wird direkt gewählt. Der Präsident bestimmt den Vizepräsidenten und die Minister. Er kann lediglich unter Berücksichtigung der von Khamenei bestimmten Richtlinien politische Initiativen ergreifen. Weiters findet sich in der politischen Verfassung ein Wächterrat, der die Aufgabe hat, die Vereinbarkeit von Gesetzen mit den Grundsätzen des islamischen Rechts (Scharia) zu prüfen.

Das Parlament (Majilis)

hat 290 Abgeordnete. Knapp 39 Millionen Iraner über 16 Jahre sind heute, Freitag, wahlberechtigt. Die Abgeordneten können über Gesetze befinden, die in der Regel von der Regierung vorgeschlagen werden. Der Wächterrat aus sechs "geistlichen" und sechs "weltlichen" Juristen trifft eine Vorauswahl der Kandidaten.

Die Abgeordneten

vertreten im Parlament ihre Wahlkreise. Parteien sind dort nicht zugelassen, auch wenn sich viele Kandidaten im Wahlkampf zu politischen Gruppierungen bekennen. Die Mitglieder des Majilis müssen der Ernennung von Ministern zustimmen und können Regierungsmitglieder entlassen. Auch die Abwahl eines Präsidenten durch ein Misstrauensvotum ist theoretisch möglich.