Frankfurter Neue Presse, 5.2.2000

Familie Horum darf noch für ein Jahr bleiben

Nidderau. Die kurdische Familie Horum aus Windecken wird vorerst nicht in die Türkei abgeschoben, sondern darf noch ein Jahr lang in Deutschland bleiben. Das ist das überraschende Ergebnis eines Gesprächs im Hanauer Landratsamt.

Zum wiederholten Mal appellierten am Dienstag der evangelische Pfarrer Otto Löber aus Eichen, Nidderaus Stadtverordnetenvorsteher Manfred Reuter und Armin Dörr, stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender in Eichen, an Landrat Karl Eyerkaufer, die Familie nicht abzuschieben. Sie können dabei auf die Unterstützung weiter Teile der Nidderauer Bevölkerung sowie der Stadtverordneten aller vier Fraktionen zählen, die sich in der Vergangenheit immer wieder für die in der Türkei verfolgte Familie eingesetzt haben.

Dass es nun immerhin einen Teilerfolg gibt, freut Pfarrer Löber, in dessen Pfarrhaus die Horums im vergangenen Sommer Kirchenasyl gefunden hatten: "Wir sind schon sehr dankbar und froh, dass das jetzt möglich geworden ist." Dennoch: Eigentlich habe man beim Landrat erreichen wollen, dass die neue "Altfallregelung" der Bundesregierung auf die Familie Horum angewendet werde - vergeblich.

Zwar dürfen Mehmet, Hatice und Ibrahim Horum nur bleiben, wenn sie auf Sozialhilfe verzichten. Diese Bedingung stellten Landrat Eyerkaufer und Rosemarie Jürgens, Leiterin der Ausländerbehörde. Doch das ist das geringste Problem, denn Vater Mehmet arbeitet seit November wieder in einer Windecker Firma. Besorgnis erregend dagegen ist der Gesundheitszustand von Mutter Hatice, die bei einer versuchten Abschiebung im Sommer 1999 einen Nervenzusammenbruch erlitt, seitdem psychisch krank ist - und der einzige Grund, warum die Familie noch nicht abgeschoben ist.

Auf der einjährigen Gnadenfrist für die Horums wollen sich Löber und seine Mitstreiter jedoch nicht ausruhen. Man überlege nun, das Recht auf Altfallregelung gerichtlich durchzusetzen, sagte Pfarrer Löber gegenüber der FNP. (dom)