taz Hamburg, 1.2.2000

Lösung in letzter Minute

Türkischer Häftling beendet nach Haftlockerungen seinen Hungerstreik

Der zu lebenlanger Haft verurteilte DHKP-C-Funktionär Ilhan Yelkuvan hat gestern am 63. Tag seinen Hungerstreik gegen die Isolationshaft beendet, nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) das Haftststatut gelockert hatte. Das teilte gestern OLG-Sprecherin Sabine Westphalen mit. Auch die zwei Mitgefangenen, die aus Solidariät die Nahrung verweigert hatten, brachen ihre Aktion ab. "Das wesentlichste Ziel des Hungerstreiks ist erreicht worden", lässt Yelkuvan nach Informationen der taz seinen Unterstützern mitteilen.

Damit konnte der Konflikt um das Haftstatut unmittelbar vor der lebenbedrohlichen Phase des Todesfastens beigelegt werden. Seit Freitag hatte Yelkuvan auch die Einnahme von Flüssigkeit verweigert. Am selben Abend noch hatte der Vorsitzende Richter Albrecht Mentz eine Lockerung des Haftstatuts nach einer Verlegung in die Justiz-Vollzugsanstalt Vierlanden angekündigt, sofern der 34-Jährige seinen Hungerstreik abbreche. Während des gesamten Wochenendes hatte der GAL-Abgeordnete Mahmut Erdem dann zwischen dem Gefangenen und dem OLG vermittelt.

Ursprünglich hatte das OLG eine strikte Isolation Yelkuvans angeordnet. Auch in dem neuen Beschluss wird zwar eine "Trennung von türkischen Landsleuten" für "weiterhin erforderlich" gehalten. Yelkuvan könne sonst andere Häftlinge für die Ziele der DHKP-C ("Revolutionäre Volksbefreiungsfront-Partei") werben. Erlaubt seien ihm aber Kontakte bei Gemeinschaftsveranstaltungen, Einkauf und Hofgang "insbesondere auch zu türkischen Inhaftierten, von denen nicht zu befürchten ist, dass sie für eine Tätigkeit in der DHKP-C gewonnen werden können."

Auf diesen Formel konnte sich Yelkuvan nach Geprächen schließlich einlassen. "Sowie eine medizinische Betreuung nicht mehr notwendig ist", kündigte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen an, "wird er nach Vierlande verlegt". Sollten die ersten Kontakte zu Mitgefangenen "problemlos" verlaufen, komme nach vier bis sechs Wochen eine weitere Lockerung der Haftbedingungen in Betracht.

Kai von Appen