Neue Züricher Zeitung, 29.1.2000

Arbeitsverbot wird überprüft

Zuwarten mit Revision des Asylgesetzes

wab. Bern, 28. Januar

Ob der Bundesrat die Verlängerung des Arbeitsverbotes für Asylsuchende weiterführen und sich dafür im Gesetz die Kompetenz geben lassen will, ist wieder offen. Justizministerin Ruth Metzler hatte eine solche Gesetzesänderung im August letzten Jahres angekündigt, als der Bundesrat per Verordnung ein einjähriges Arbeitsverbot erliess. Jetzt wartet das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) aber zuerst einen Bericht des Bundesamts für Ausländerfragen über die Erfahrungen mit dieser Massnahme ab, wie EJPD- Sprecher Viktor Schlumpf auf Anfrage bestätigte.

Der Bundesrat hatte das bis am 31. August 2000 befristete Arbeitsverbot auf juristisch schmaler Basis beschlossen. Das geltende und soeben totalrevidierte Asylgesetz sieht ein Arbeitsverbot für Asylsuchende in den ersten drei Monaten vor; das Verbot kann auf sechs Monate verlängert werden, wenn ein erstinstanzlicher negativer Asylentscheid vorliegt. Der Bundesrat stützte seinen Beschluss am 25. August 1999 auf einen Gesetzesartikel, der ihm Sonderkompetenzen für Ausnahmesituationen gibt. Im August, zwei Monate nach Beendigung des Kosovokrieges, hatte sich aber die Normalisierung der Lage mit einem markanten Rückgang der Asylgesuche bereits deutlich abgezeichnet.

Das Arbeitsverbot ist umstritten, weil es die Fürsorgekosten im Asylwesen hochhält und weil Untätigkeit die Integration hemmt. Die Gegner, darunter zahlreiche kantonale Sozialdirektoren, argumentierten zudem, ein Verbot fördere die Schwarzarbeit. Die Befürworter, darunter Polizeidirektoren, bürgerliche Parteien und Gewerbeverband, wollen mit der Massnahme die Schweiz für jene Einwanderer unattraktiv machen, die primär aus wirtschaftlichen Gründen um Asyl ersuchen. Aufgabe des Bundesamtes für Ausländerfragen ist es nun, bis im Frühling die effektiven Auswirkungen abzuklären. Erst nachher wird der Bundesrat gemäss Viktor Schlumpf entscheiden, ob er wirklich eine Gesetzesrevision einleiten will. Anstelle eines generellen Verbotes werden ferner neu auch differenziertere Massnahmen im Sinne einer Anreizstrategie geprüft: Der Zugang zum Arbeitsmarkt könnte davon abhängig gemacht werden, ob sich jemand im Asylverfahren - etwa bei der Identitätsabklärung und mit der Abgabe von Reisepapieren - kooperativ verhält (vgl. den Artikel von Bundesrätin Metzler, NZZ vom 27. 1. 00).