HANDELSBLATT, 25.1.2000

Niedersachsen will gemeinsames Asylverfahren für Familien

Vorstoß im Bundesrat

dpa HANNOVER. Niedersachsen drängt auf eine Beschleunigung der Asylverfahren und will dazu im Februar eine Bundesratsinitiative einbringen. Künftig solle es für Flüchtlingsfamilien nur noch ein gemeinsames Asylverfahren geben, erläuterte am Montag Innenminister Heiner Bartling (SPD) in Hannover. Asylanträge von Kindern sollten dann in die Verfahren ihrer Eltern einbezogen werden. Damit solle verhindert werden, dass ein Familienmitglied nach dem anderen einen Asylantrag stelle. Auf diese Weise würden heute Verfahren bisweilen über Jahre in die Länge gezogen.

Nach Bartlings Angaben hat dieser Vorstoß die Unterstützung der meisten anderen Bundesländer, so auch die von Bayern. "Ich gehe davon aus, dass sich auch auf Seiten des Bundes etwas bewegt." Nach Bartlings Darstellung hatte das Bundesinnenministerium bislang rechtliche Bedenken gegen den Vorstoß. Es bezweifelte, dass ein gemeinsames Asylverfahren für eine Flüchtlingsfamilie im Einklang mit dem im Grundgesetz verankerten Individualrecht auf Asyl steht.

Bewegung gibt es laut Bartling auf Seiten des Bundes bei der Lockerung des Arbeitsverbotes für nach dem Mai 1997 eingereiste Flüchtlinge. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) habe in einem Schreiben vom 13. Januar den Versuch angekündigt, zu einem Kompromiss zu kommen. Dieser könnte so aussehen, dass das Arbeitsverbot zwar nicht aufgehoben, aber auf zwölf bis achtzehn Monate befristet wird.