Frankfurter Rundschau, 14.1.2000

Befangenheitsantrag: Prozess gegen Funktionäre der Dev Sol abgebrochen

Lepp FRANKFURT A. M., 13. Januar. Nach einem Befangenheitsantrag gegen den Gerichtsvorsitzenden ist der Prozess gegen zwei mutmaßliche Funktionäre der türkisch-extremistischen Organisation Dev Sol am Donnerstag vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts abgebrochen worden. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft sollen die Angeklagten, ein 23-jähriger und ein 25-jähriger Türke, als Gebietsleiter sowie als Leiter der Jugendorganisation an der zum Teil gewaltsamen Eintreibung von Spendengeld für die bereits seit 1982 in Deutschland verbotene Dev Sol mitgewirkt haben.

Wie die Verteidigung beklagte, hätte den Angeklagten wegen des Umfangs und der Schwierigkeit des voraussichtlich Monate dauernden Verfahrens jeweils ein zweiter Pflichtanwalt beigeordnet werden müssen. Über einen in diesem Zusammenhang gegen den Gerichtsvorsitzenden Karlheinz Zeiher gestellten Befangenheitsantrag wurde am Donnerstag jedoch nicht mehr entschieden. Der Staatsschutzsenat setzte die Verhandlung aus Termingründen kurzer Hand aus. Neuer Prozessbeginn ist der 25. Januar.