Tagesspiegel, 8.1.2000

Einbürgerungsgebühr zu hoch

Der Türkische Bund Berlin-Brandenburg will gegen die veranschlagten 500 Mark klagen

jago

Die mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht eingeführte Einbürgerungsgebühr von 500 Mark muss möglicherweise einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. "Wir lassen prüfen, ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg hat" erklärte Kenan Kolat, Geschäftsführer des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg, gegenüber dem Tagesspiegel. Die hohe Gebühr stünde in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand, so Kolat: "Um zu überprüfen, ob jemand acht Jahre im Land ist und seit drei Jahren einen unbefristeten Status hat, braucht man keine 500 Mark." Bisher betrug die Gebühr 100 Mark. Nach dem bisherigen Entwurf der noch nicht vom Bundesrat abgesegneten Verwaltungsvorschriften zahlen Erwachsene künftig 500, Kinder im Falle der Miteinbürgerung 100 Mark. Kinder unter zehn Jahren, die sich quasi rückwirkend nach der neuen Geburtsort-Regelung ohne ihre Eltern einbürgern lassen wollen, sollen ebenfalls 500 Mark zahlen. "Wieso", fragt Kolat, "macht man einen Unterschied zwischen Miteinbürgerung und Einbürgerung?"

Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John (CDU) widersprach Kolats Auffassung: "Der Staat verdient daran nichts - im Gegenteil", so John. John sprach sich allerdings dafür aus, für einkommensschwache Familien eine Ausnahmeregelung aufzunehmen: "Eine Einbürgerung darf nicht am Geld scheitern."