Fränkischer Tag, 6.1.2000

Gerichte werden erneut bemüht

Petition gescheitert - Neue Runde im Weißenburger Kirchenasyl-Fall

NÜRNBERG. Der zweitlängste Fall von Kirchenasyl in Bayern wird nach einer gescheiterten Petition im Bundestag erneut die Gerichte beschäftigen. Am 25. Januar will das Verwaltungsgericht Ansbach über die Klage der kurdischen Familie Yildiz gegen die Ablehnung eines Asylfolgeantrags verhandeln. Die Familie hofft im Kirchenasyl im mittelfränkischen Weißenburg seit mehr als vier Jahren auf ein Bleiberecht. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage zunächst auf Eis gelegt, um die Entscheidung des Bundesinnenministers über eine Petition abzuwarten. Der Petitionsausschuss hatte im Fall Yildiz Fehler des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gerügt und eine Berücksichtigung des Ersuchens nach Bleiberecht angeregt. Das Innenministerium und das Bundesamt blieben beim Nein.

Eine Gefahr für die Familie sieht das Bundesamt bei einer Rückkehr in die Türkei nicht. Nach Auffassung ihres Anwaltes Manfred Hörner ist die Familie dagegen auf Grund ihrer auch über die Medien bekannt gewordenen politischen Aktivitäten im Falle der Rückkunft gefährdet.

Das Ehepaar Yildiz lebt seit zehn Jahren in der Bundesrepublik, das jüngste Kind ist in Deutschland geboren. Die Altfallregelung der Bundesinnenministerkonferenz vom November 1999 kommt für sie nicht zum Tragen.

Wegen illegalen Aufenthalts sind Menschen in Kirchenasyl von der Regelung ausgenommen. Der in der evangelischen Andreas-Gemeinde für die Familie zuständige Pfarrer Thomas Miederer, bedauerte dies. "Der Begriff Illegalität bezeichnet nach meinem Verständnis Leute, die untergetaucht sind - die Kirchenasyle sind den Behörden aber vom ersten Tage an bekannt, sie kriegen hier sogar ihre Post."