Frankfurter Rundschau, 5.1.2000

Sachsen: Abgeschobene Kurden werden zurückgeholt

bho DRESDEN, 4. Januar. Das Regierungspräsidium Chemnitz muss eine kurdische Familie zurückholen, die im Dezember rechtswidrig in die Türkei abgeschoben wurde. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen verpflichtete die Behörde dazu. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums bestätigte am Dienstag der FR, dass alles eingeleitet worden sei, um die Familie zurückzuholen. Dem Amt sei "ein bedauerlicher Fehler unterlaufen". In der Nacht auf den 7. Dezember war eine Mutter mit fünf ihrer sechs Kinder aus dem Asylbewerberheim in Olbernhau nach Istanbul abgeschoben worden. Ihr sechstes Kind habe nicht in die Türkei gebracht werden können. Es sei versteckt worden, sagte der Behördensprecher. An seiner Stelle sei irrtümlich das jüngste Kind mit abgeschoben worden, obwohl das Asylverfahren in seinem Fall nicht rechtskräftig abgeschlossen war. Das Verwaltungsgericht Chemnitz stellte Rechtswidrigkeit fest und ordnete die Rückholung der Familie an. Das Regierungspräsidium legte jedoch beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde gegen den Beschluss ein und fiel nun damit durch.