Frankfurter Rundschau, 5.1.2000

Prozesse: Bewährungsstrafe für kurdischen Besetzer

DÜSSELDORF, 4. Januar (dpa). Im ersten Düsseldorfer Prozess um die Besetzung des griechischen Generalkonsulats hat das Landgericht am Dienstag einen 25-jährigen Kurden zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der studierte Theologe räumte vor der Staatsschutzkammer ein, im Februar 1999 an den Demonstrationen vor und in dem Konsulat beteiligt gewesen zu sein. Nach der Festnahme des Chefs der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK, Abdullah Öcalan, hatten Kurden das Gebäude in der Düsseldorfer Innenstadt gestürmt und verwüstet. Dabei entstand laut Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von einer Million Mark. Der 25-Jährige bestritt allerdings, sich an den Zerstörungen beteiligt zu haben. Er sei erst nach der Erstürmung des Gebäudes erschienen und habe sich "nur zum Aufwärmen" in das Konsulat begeben. Dies nahm ihm das Gericht jedoch nicht ab. Der Angeklagte habe trotz der Gewaltaktion die Polizei behindern wollen, sagte der Vorsitzende Richter Rudolf Wolff. Eine Beteiligung an den Ausschreitungen sei aber nicht nachweisbar.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den nicht vorbestraften Asylbewerber eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Sie plant neun weitere Verfahren gegen mutmaßliche Konsulatsbesetzer. Letztes Jahr war bereits ein Beteiligter in Hagen zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.