Tagesspiegel, 4.1.2000

Regelanfrage beim Verfassungsschutz - in Neukölln ja, in Kreuzberg nein

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Innensenator Eckart Werthebach will weiterhin alle einbürgerungswilligen Ausländer vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Nach dem neuen Gesetz reichen bereits "Hinweise, die eine Annahme verfassungswidriger Tätigkeiten rechtfertigen" für eine Ablehnung der Einbürgerung, sagte gestern Sprecherin Isabelle Kalbitzer. Jetzt hat die Ausländerbeauftragte Barbara John scharf gegen die sogenannte "Regelanfrage" protestiert. "Wir dürfen doch nicht grundsätzlich einen Generalverdacht gegen Ausländer hegen", sagte sie gestern dem Tagesspiegel. So etwas sei nicht nur diskriminierend, sondern auch sehr arbeitsaufwändig und würde die Einbürgerung unnötig verzögern. Auch zwischen den Bezirksämtern ist die Überprüfung beim Verfassungsschutz umstritten: Neukölln fragt an, Kreuzberg nicht. Ihnen hatte der Innensenator freigestellt, so zu verfahren wie bislang, bis eine verbindliche Verwaltungsvorschrift erarbeitet sei. Damit wiederum will Werthebach warten, bis die Frage im Bundesrat diskutiert wird, sagte gestern seine Sprecherin. In Neukölln werde die Anfrage beim Verfassungsschutz regelmäßig gestellt, sagt der Leiter des Bürgerdienstes, Torsten Vogel, "um alle gleich zu behandeln". In Einzelfällen nach äußeren Verdachtsmomenten etwa auf eine Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Organisation PKK zu schließen, wäre "diskriminierend".