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Bundesamt genehmigt Castor-Transporte

Berlin (AP)26.1.00

 Nach eineinhalb Jahren Stillstand hat das Bundesamt für Strahlenschutz erstmals wieder innerdeutsche Atomtransporte genehmigt. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Berlin mit. Die ersten Castor-Transporte von drei Atomkraftwerken in das Zwischenlager Ahaus rollen nach Einschätzung der Behörde voraussichtlich frühestens ab August. Die Prüfung der Transportgenehmigungen in die Wiederaufbereitungsanlagen La Hague und Sellafield sowie von La Hague nach Gorleben seien hingegen noch nicht abgeschlossen.

       Voraussetzung für die Genehmigungen war den Angaben zufolge, dass Überschreitungen der Strahlengrenzwerte an der Außenhaut der Castor-Behälter sicher verhindert werden. Die Transporte waren im Mai 1998 von der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel auf unbestimmte Zeit gestoppt worden, weil die Strahlen-Grenzwerte an der Außenhaut der Castor-Behälter teils um ein Vielfaches überschritten worden waren. Bereits im November teilte das Strahlen-Bundesamt mit, dass die Auflagen für innerdeutsche Transporte technisch erfüllt und der Weg für Genehmigungen im Prinzip frei sei.

       Nun genehmigte die Behörde fünf innerdeutsche Castor-Transporte mit bestrahlten Brennelementen aus den Kraftwerken Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg ins Zwischenlager Ahaus. Die erforderliche Vorsorge für die Sicherheit der Transporte sei getroffen, erklärte der Präsident des Strahlenschutzamtes, Wolfram König. «Insbesondere ist durch zusätzliche Auflagen gegenüber früheren Genehmigungen gewährleistet, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Verunreinigungen eingehalten werden.»

       Die voraussichtliche Verzögerung der Transporte bis August ergibt sich laut König aus weiteren Auflagen im Rahmen der Genehmigung. Deren Inhaber, die Transportgesellschaft Nuclear Cargo und Service, müsse den Transporttermin mindestens sechs Monate vorab bei der zuständigen Polizeibehörde anmelden. Wann von den Genehmigungen Gebrauch gemacht werde, liege allein im Ermessen der Abfallerzeuger, also der Kraftwerksbetreiber. «Sie stellen fest, wann sie technisch transportbereit sind», erklärte König.