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Widerstand gegen Schwarzblau in Tirol und die Folgen 
Prozess wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" und
"Körperverletzung"



 

contact@widerstandtirol.cjb.net 

Im Folgenden ein Bericht von der Verhandlung gegen die vier jungen Menschen, welche nach der Demonstration
vom 04.02. in Innsbruck die FPÖ besuchen wollten und wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" festgenommen
wurden. Wenn jemand diese Vorfälle beobachtet oder gar fotografiert hat oder jemanden kennt, der/die .... -
unbedingt sofort melden!!! 

Am 23.3.00 fand in Innsbruck die Verhandlung gegen die vier am 4. 2.00 bei einer Demo gegen schwarz-blau festgenommenen
Personen statt. Die Anklage lautete: "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und "versuchte schwere Körperverletzung". Bei
einem wurde der Antrag, seine Bewährung von 14 Monaten zu widerrufen, gestellt und ein anderer mit einem
Nachtragsstrafantrag, wegen eines Vorfalls vom 21.11.99, konfrontiert. Ihm wurde wegen Alkohol am Steuer der Führerschein
entzogen und eigentlich wartete er auf die Geldstrafe der BH-Innsbruck, jedoch wurde er mit der Nachricht "Widerstand gegen
die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung" ziemlich überrascht. 

zum Vorfall am 21.11. 1999 in Hall: 

Drei Beamte wollten gesehen haben, wie der erste Angeklagte wild tobend einen Beamten mit einem Schlag in den Magen zu
Boden streckte. "Er hat geschlagen und getreten" jammerte der Hüne. Auf geheuchelte Krokodilstränen wartete man
vergeblich. Da keinE einzigeR EntlastungszeugIn vorhanden war, blieb den Angeklagten nichts anderes übrig als die Tat zu
gestehen [?; Anm.], zum Vorfall am 4.2.00 bekannte er sich wie die anderen nicht schuldig. 

zu den Vorfällen nach der Demonstration am 4. 2. In Innsbruck vor der FPÖ-Zentrale: 

Der Vorfall wurde von den Angeklagten ziemlich einstimmig geschildert: Der erste Angeklagte (einziger Vermummter und
doppelt angeklagt) hatte sich nach der Umgehung einer Polizeisperre wieder vor die FP-Zentrale begeben und wurde dort von
einem Beamten des Mobilen Einsatzkommandos zur Ausweisleistung aufgefordert. Er erklärte den Beamten, keinen Ausweis
bei sich zu haben und sich eigentlich entfernen zu wollen. Als ihn der Beamte hinderte, setzte er sich auf den Boden und
verschränkte die Füße. Gleich darauf setzte sich ein weiterer Angeklagter ebenfalls im Schneidersitz dazu, die beiden hakten
sich mit den Armen ein und wurden von der Polizei umringt. 
Laut der Aussage der Beamten war die Ausweisaufforderung aufgrund polizeifeindlichen Parolen und des Tragens einer
Sturmmaske und einer roten Fahne. Außerdem solle der Beschuldigte einen ca. 4 Meter breiten Gehsteig und so den
FußgängerInnenverkehr blockiert haben. Die Staatsanwältin wollte "1000 Gründe" für eine Ausweiskontrolle erkannt haben,
der Richter sagte nichts dazu. 

Ein anwesender Bekannter der "FPÖ-Besucher" wollte wissen, warum die drei verhaftet würden, die Antwort war kurz und
bündig: "Vermummungsgesetz!" (...Anm.: ein solches existiert in Österreich... zumindest noch... nicht! ...). Dadurch wurde auch
dieser Passant, mittlerweile der vierte Angeklagte, für die Beamten interessant. Nachdem er über einen Mülleimer gezerrt und
halb ausgezogen wurde, verhaftete man ihn. Von den Polizisten wurde ausgesagt, daß sie den amtshandelnden Kollegen den
Rücken freihalten müssten. Das hört sich ungefähr so an: "Er wollte die anderen Beamten wegzerren, ich wollte meinen
Kollegen den Rücken freihalten. Der hat sofort treten angefangen, i hab mi schützen müssen!" Aha. 

Auch wollte für jeden Angeklagten nur ein Beamter zuständig gewesen sein. Jedenfalls blieb, während der vierte Angeklagte
verhaftet wurde, für den zweiten Angeklagten genügend Luft, um sich zwischen die Beine der Beamten zu drängen und sich bei
den beiden am Boden sitzenden einzuhaken. Als der dritte Angeklagte die Beamten aufforderte, die Knie aus dem Rücken des
ersten Angeklagten zu entfernen, fing er plötzlich und aus unerklärlichen Gründen an, aus der Nase zu bluten..... 

Die Polizisten schilderten nun, daß nach der Trennung der drei am Boden sitzenden, diese sofort mit gezielten Tritten gegen die
Beamten loslegten. Nur durch rasches Reagieren, wie Luftsprünge und Schritte zurück, konnten Verletzungen verhindert
werden. 

Diese Behauptungen wurden von den Angeklagten bestritten. In Ihrer Version war ein solches Handeln unmöglich, da sie von
den "Ordnungshütern" nach der Trennung, als "Unterlage" verwendet wurden. Einem wurde sogar öfters in den Oberschenkel
gezwickt. Die Fotos aus dem Internet, die der Anwalt der Angeklagten vorlegte, sprachen für sie, wurden jedoch von der
Staatsanwältin als mögliche Fotomontagen hingestellt. 

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Verteidiger Mag. Matthias Kapferer, er wird lediglich mit
Soli-Beiträgen bezahlt, beantragte die Ladung von 15 Augenzeugen und wird die Originalbilder nachreichen. Die Staatsanwältin
wird weitere Beamte vorladen und ein eventuelles Stapo-Video ausforschen. Die Beamten gaben verschiedene Versionen der
Verhaftungen von sich. 

Die Erkenntnis, was einen Menschen in Österreich erwartet, wenn er sich politisch engagiert, hat den Widerstandswillen der
vier kein bißchen angekratzt. WIDERSTAND MUSS WEITERGEHEN! 

Widerstand in Tirol 
Organisationskomitee "Widerstand gegen Schwarz-Blau" 
contact@widerstandtirol.cjb.net