| [home]
Widerstand gegen Schwarzblau
in Tirol und die Folgen
Prozess wegen "Widerstands
gegen die Staatsgewalt" und
"Körperverletzung"
contact@widerstandtirol.cjb.net
Im Folgenden ein Bericht von der Verhandlung
gegen die vier jungen Menschen, welche nach der Demonstration
vom 04.02. in Innsbruck die FPÖ besuchen
wollten und wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" festgenommen
wurden. Wenn jemand diese Vorfälle
beobachtet oder gar fotografiert hat oder jemanden kennt, der/die ....
-
unbedingt sofort melden!!!
Am 23.3.00 fand in Innsbruck die Verhandlung
gegen die vier am 4. 2.00 bei einer Demo gegen schwarz-blau festgenommenen
Personen statt. Die Anklage lautete: "Widerstand
gegen die Staatsgewalt" und "versuchte schwere Körperverletzung".
Bei
einem wurde der Antrag, seine Bewährung
von 14 Monaten zu widerrufen, gestellt und ein anderer mit einem
Nachtragsstrafantrag, wegen eines Vorfalls
vom 21.11.99, konfrontiert. Ihm wurde wegen Alkohol am Steuer der Führerschein
entzogen und eigentlich wartete er auf
die Geldstrafe der BH-Innsbruck, jedoch wurde er mit der Nachricht "Widerstand
gegen
die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung"
ziemlich überrascht.
zum Vorfall am 21.11. 1999 in Hall:
Drei Beamte wollten gesehen haben, wie
der erste Angeklagte wild tobend einen Beamten mit einem Schlag in den
Magen zu
Boden streckte. "Er hat geschlagen und
getreten" jammerte der Hüne. Auf geheuchelte Krokodilstränen
wartete man
vergeblich. Da keinE einzigeR EntlastungszeugIn
vorhanden war, blieb den Angeklagten nichts anderes übrig als die
Tat zu
gestehen [?; Anm.], zum Vorfall am 4.2.00
bekannte er sich wie die anderen nicht schuldig.
zu den Vorfällen nach der Demonstration
am 4. 2. In Innsbruck vor der FPÖ-Zentrale:
Der Vorfall wurde von den Angeklagten ziemlich
einstimmig geschildert: Der erste Angeklagte (einziger Vermummter und
doppelt angeklagt) hatte sich nach der
Umgehung einer Polizeisperre wieder vor die FP-Zentrale begeben und wurde
dort von
einem Beamten des Mobilen Einsatzkommandos
zur Ausweisleistung aufgefordert. Er erklärte den Beamten, keinen
Ausweis
bei sich zu haben und sich eigentlich
entfernen zu wollen. Als ihn der Beamte hinderte, setzte er sich auf den
Boden und
verschränkte die Füße.
Gleich darauf setzte sich ein weiterer Angeklagter ebenfalls im Schneidersitz
dazu, die beiden hakten
sich mit den Armen ein und wurden von
der Polizei umringt.
Laut der Aussage der Beamten war die Ausweisaufforderung
aufgrund polizeifeindlichen Parolen und des Tragens einer
Sturmmaske und einer roten Fahne. Außerdem
solle der Beschuldigte einen ca. 4 Meter breiten Gehsteig und so den
FußgängerInnenverkehr blockiert
haben. Die Staatsanwältin wollte "1000 Gründe" für eine
Ausweiskontrolle erkannt haben,
der Richter sagte nichts dazu.
Ein anwesender Bekannter der "FPÖ-Besucher"
wollte wissen, warum die drei verhaftet würden, die Antwort war kurz
und
bündig: "Vermummungsgesetz!" (...Anm.:
ein solches existiert in Österreich... zumindest noch... nicht! ...).
Dadurch wurde auch
dieser Passant, mittlerweile der vierte
Angeklagte, für die Beamten interessant. Nachdem er über einen
Mülleimer gezerrt und
halb ausgezogen wurde, verhaftete man
ihn. Von den Polizisten wurde ausgesagt, daß sie den amtshandelnden
Kollegen den
Rücken freihalten müssten. Das
hört sich ungefähr so an: "Er wollte die anderen Beamten wegzerren,
ich wollte meinen
Kollegen den Rücken freihalten. Der
hat sofort treten angefangen, i hab mi schützen müssen!" Aha.
Auch wollte für jeden Angeklagten
nur ein Beamter zuständig gewesen sein. Jedenfalls blieb, während
der vierte Angeklagte
verhaftet wurde, für den zweiten
Angeklagten genügend Luft, um sich zwischen die Beine der Beamten
zu drängen und sich bei
den beiden am Boden sitzenden einzuhaken.
Als der dritte Angeklagte die Beamten aufforderte, die Knie aus dem Rücken
des
ersten Angeklagten zu entfernen, fing
er plötzlich und aus unerklärlichen Gründen an, aus der
Nase zu bluten.....
Die Polizisten schilderten nun, daß
nach der Trennung der drei am Boden sitzenden, diese sofort mit gezielten
Tritten gegen die
Beamten loslegten. Nur durch rasches Reagieren,
wie Luftsprünge und Schritte zurück, konnten Verletzungen verhindert
werden.
Diese Behauptungen wurden von den Angeklagten
bestritten. In Ihrer Version war ein solches Handeln unmöglich, da
sie von
den "Ordnungshütern" nach der Trennung,
als "Unterlage" verwendet wurden. Einem wurde sogar öfters in den
Oberschenkel
gezwickt. Die Fotos aus dem Internet,
die der Anwalt der Angeklagten vorlegte, sprachen für sie, wurden
jedoch von der
Staatsanwältin als mögliche
Fotomontagen hingestellt.
Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit
vertagt. Der Verteidiger Mag. Matthias Kapferer, er wird lediglich mit
Soli-Beiträgen bezahlt, beantragte
die Ladung von 15 Augenzeugen und wird die Originalbilder nachreichen.
Die Staatsanwältin
wird weitere Beamte vorladen und ein eventuelles
Stapo-Video ausforschen. Die Beamten gaben verschiedene Versionen der
Verhaftungen von sich.
Die Erkenntnis, was einen Menschen in Österreich
erwartet, wenn er sich politisch engagiert, hat den Widerstandswillen der
vier kein bißchen angekratzt. WIDERSTAND
MUSS WEITERGEHEN!
Widerstand in Tirol
Organisationskomitee "Widerstand gegen
Schwarz-Blau"
contact@widerstandtirol.cjb.net
|