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Rechtshilfe / EA -Infos:


Das Imperium schlägt zurück

Rechtshilfe 2000

In den ersten Tagen der Proteste gegen die blauschwarz Regierung beteiligten sich viele DemonstrantInnen an Aktionen, die nach dem Gesetz Sanktionen nach sich ziehen. Diejenigen DemonstrantInnen, die sich vermummt hatten, werden wohl in Zukunft keine Probleme mit der Staatsgewalt haben. Während der Proteste gab es nur wenige Festnahmen. Es gibt jedoch Hinweise, daß die Behörden anhand von Film- und Fotoaufnahmen GesetzesübertreterInnen ausforschen wollen. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß auch Eierwürfe auf Hausfassaden als Gesetzesübertretungen geahndet werden können.

Sollte eine Person in nächster Zeit von BeamtInnen zu Hause oder an der Arbeitsstelle besucht werden, empfiehlt sich, zuerst einmal keine Aussagen zu machen. Gesetzlich verpflichtend sind in Österreich lediglich Angaben zur Person, d.h. Name, Geburtsdatum, Meldeadresse und Familienstand. Selbst die Rechtsanwaltskammer empfiehlt in solchen Fällen den Betroffenen, keine weiteren Angaben zu machen. Auch ein unverfängliches Gespräch mit den BeamtInnen könnte später vor Gericht verwendet werden. Jede Information kann Teil einer Anklagekonstruktion werden, oder es wird einfach Baustein in den Akten, die sie seit Jahren gegen jede Opposition anlegen. Bevor die Behörden keine volle Akteneinsicht gewährt und die Betroffenen einen Rechtsbeistand kontaktiert haben, sollten keine Aussagen gemacht werden. Auch vermeintliche drückende Beweise sollten nicht zu Aussagen verführen. 

Auch bei Festnahmen während Demonstrationen oder Aktionen empfiehlt sich diese Vorgangsweise. Bei der Polizei sollte verlangt werden, ein Telefonat zu führen. Falls die Nummer einer Rechtshilfe (535-91-09) bekannt ist, sollte diese angerufen werden, sonst aber können auch FreundInnen angerufen werden, die von außen dann Druck auf die Polizei ausüben können. Nach der Entlassung ist es von Vorteil ein genaues Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem alle Details der Festnahme und der Einvernahme (Zeit, Ort, Umstände, beteiligte Personen) festgehalten werden. Diese Protokolle dienen als Gedächtnisstütze, falls es später ein Verfahren vor Gericht geben sollte. 

Für eventuelle Verfahren können Spenden auf folgendes Sparbuch eingezahlt werden: Verkehrskreditbank (BLZ 18190), Nr. 71305900005. 

Ansonsten viel Spaß bei künftigen Aktionen und hoffentlich werdet ihr diese Hinweise niemals gebrauchen müssen. 

[aus´m Tatblatt]



 Wichtige Infos (zur Verfügung gestellt von der Autonomen Rechtshilfe)

      Nimm zur Demo/Kundgebung einen Ausweis und dringend benötigte Medikamente mit.
      Stecke keinesfalls Notizbücher, Adressbücher oder Fotos ein! 
      Verhalten bei der Festnahme: Rufe laut deinen Namen, damit Umstehende die Rechtshilfe
      anrufen können. Sage der Polizei nur Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort,
      Staatsbürgerschaft und eine allgemeine Berufsbezeichnung (z.B. AngestellteR, SchülerIn).
      Lasse dir sofort den Grund der Festnahme sagen, verlange die Dienstnummer des
      Polizisten und bestehe auf eine Vertrauensperson. Mache keine weiteren Aussagen! Nichts
      unterschreiben! Vertrauenspersonen können Angehörige, FreundInnen oder
      RechtsanwältInnen sein. Die Vertrauensperson darf an der sicherheits-polizeilichen
      Amtshandlung teilnehmen. Sie darf sich jedoch nicht äußern und Fragen stellen.
      Aussageverweigerung kann keine Nachteile bringen! Scheinbar belanglose Bemerkungen
      oder unbedachte Äußerungen können gegen dich verwendet werden. ED-Behandlungen
      (=erkennungsdienstliche Behandlung, sprich Fotos, Fingerabdrücke, ...) musst du dir
      gefallen lassen. 
      Beim Vorwurf eines Verwaltungsdeliktes (z.B. Störung der Ordnung) musst du spätestens
      nach 24 Stunden entlassen werden. Beim Vorwurf eines Gerichtsdeliktes musst du
      spätestens nach 48 Stunden entweder entlassen oder dem Gericht überstellt werden. Dort
      entscheidet der U- Richter über Entlassung oder U- Haft (nur bei schwerwiegenden
      Vorwürfen). Bei U- Haft sofort Haftbeschwerde einlegen! 
      Nach deiner Entlassung melde dich unverzüglich bei der Rechtshilfe. Fertige ehestens ein
      Gedächtnisprotokoll an, wo du genau festhältst, was vor und während der Festnahme
      passiert ist. Das hilft bei späteren Prozessen dir und anderen enorm. Verletzungen schnell
      behandeln und unbedingt attestieren lassen. Wenn du andere Festnahmen beobachtet
      hast, versuche deren Namen zu verstehen und melde deine Beobachtungen der
      Rechtshilfe. Auch hier ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. (aus´m gegenschwarzblaunet.oö)