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Freiheit für die Gefangenen vom 2.3.00

 


Hermann und Werner sind frei!)
Kurzinfo der Rechtshilfe vom 6.4.2000

Endlich gute Nachrichten von der Rechtshilfe:
Heute Nachmittag wurden die beiden Gefangenen der Opernballdemo vom 2. März 2000, Hermann und Werner, freigelassen. Anscheinend ordnete das Oberlandesgericht als Reaktion auf die Berufung gegen das Urteil der ersten Haftprüfung die Vorführung des Videos, die Einvernahme der vermummten Polizisten und eine weitere Haftprüfungsverhandlung an.

Die Anklagen gegen beide, sowie gegen die dritte Festgenommene, Eva, bleiben vorerst aufrecht. Wann die diesbezüglichen Prozesse stattfinden werden, ist zur Zeit auch noch völlig unklar.

Die Freigelassenen appellieren, die Demonstrationen weiterhin zum Landesgericht, da noch immer weit über 200 Menschen aus rassistischen Gründen inhaftiert sind. Diesem Appell schließt sich die Rechtshilfe an!

Rechtshilfe Wien, 6.4.2000


Strafakt Demonstration 
Der Standard, am 18/03/2000
von Eva Linsinger 

Eine politische Kundgebung hat ein gerichtliches Nachspiel. Gegen zwei Demonstranten, die am Abend des Opernballs gegen die schwarz-blaue Regierung protestiert haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft - wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, wegen versuchter Körperverletzung und wegen Landfriedensbruchs.

Ein politisch brisanter Akt. Für den umso mehr das Prinzip der politisch unabhängigen Justiz gelten müsste. Fünfzig Staatsanwälte arbeiten bei der Wiener Staatsanwaltschaft - mit den Ermittlungen gegen die Demonstranten wurde aber mit Risa Schuhmeister-Schmatral ausgerechnet die Person betraut, deren politische Orientierung nicht unbedingt als Garantie wünschenswerter Objektivität gelten muss: Sie hat bei der Nationalratswahl für die ÖVP kandidiert und mit Law-and-Order-Parolen für sich Stimmung gemacht. Einen Sitz im Nationalrat hat ihr das zwar nicht beschert, wohl aber einen politischen Ruf. Dass eine ehemalige ÖVP-Kandidatin nun darüber entscheidet, ob und wie gegen Demonstranten gegen eine ÖVP-FPÖ-Regierung Anklage erhoben werden soll, deutet auf wenig Sensibilität bei der Auswahl. Die Entscheidung der Staatsanwältin, wie auch immer sie ausfällt, wird politisch anzweifelbar.

War doch schon die Festnahme der Demonstranten problematisch: Die Grünen haben Teilen der Polizei vorgeworfen, die Demonstranten gezielt provoziert, die Kundgebung eskaliert und Aktivisten ohne ersichtliche Ursache festgenommen zu haben. Das mag stimmen oder auch nicht - wäre aber schon Grund genug gewesen, die Ermittlungen penibel von jedem Vorwurf der Parteipolitik frei zu halten. Mit der Auswahl Schuhmeister-Schmatrals wurde das versäumt. Und der Strafakt Demonstration mit einer unguten Optik belastet.


Werner und Hermann nach Haftprüfung weiterhin in U-Haft! 
 

Bei der heutigen (16.3.) Haftverhandlung entschied die U-Richterin, die nach der Demo vom 2. März festgenommenen Werner und Hermann weiterhin in Untersuchungshaft zu behalten. 

Bei Hermann lautet der Vorwurf Widerstand gegen die Staatsgewalt, bei Werner lautet der Vorwurf Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Richterin hat sich das Video von der Verhaftung zwar auf den Tisch legen lassen, sie war aber nicht bereit, auch nur einen Blick in die Aufnahmen zu machen. Die ermittelnde Staatsanwältin ist Risa Schuhmeister-Schmatral. Sie hat bei den letzten Nationalratswahlen an sechster Stelle der Wiener VP-Landesliste - erfolglos - kandidiert. Gegen die Bearbeitung des Falles durch Frau Schuhmeister-Schmatral sollen sich sogar einige StaatsanwältInnen ausgesprochen haben und beim Behördenleiter vorgesprochen haben. Der Behördenleiter hält jedoch an der getroffenen Entscheidung fest, denn "im Rahmen der Zuständigkeit ist eine Erledigung von ihr vorgesehen".



 
Eva ist frei!!!

 

 

Eva, eine der drei nach der 2. März-Demo festgenommenen Leute, wurde aus dem Gefängnis entlassen! Um rauszukommen, musste sie allerdings ein Gelöbnis unterschreiben, sich während des Verfahrens von Demonstrationen fernzuhalten. Das heißt: ihr wird damit explizit ein Grundrecht entzogen. Genauer bekannt sind nun auch die Vorwürfe, die ihr gemacht werden. Sie soll - laut Begründung für die  Aufhebung der Untersuchungshaft - "mit weiteren Personen ein Absperrgitter in Richtung der Absperrkette der   Sicherheitswachebeamten getragen und in der Folge gegen diese geworfen" haben. Weiters wird ihr  vorgeworfen, "habe sie versucht, sich der Festnahme zu entziehen". Eva selbst bestreitet alle diese Vorwürfe. In der Begründung wird übrigens auch ausdrücklich festgehalten: "Während der Demonstration, insbesondere   durch das gegenständliche Eisengitter, wurde kein Beamter verletzt."


Lasst sie endlich frei!
 

Werner, Hermann und Eva sitzen (Stand: Mittwoch Abend) immer noch im Landesgericht. Haftprüfungstermin wurde noch keiner festgesetzt. Er muss aber bis spätestens 16. März stattfinden. 
Eva wurde bei mehreren Verhören schwer geprügelt und ist mit blauen Flecken übersät. Werner und Hermann wurden zwar verhört, aber bislang nicht geprügelt (hier könnte dienlich gewesen sein, dass sie in dem Video des zufällig vorbeigekommenen Filmteams eindeutig als unversehrt erkennbar sind). 
Einem der Festgenommenen gelang es im Gefängnis herauszufinden, dass immer noch 70 der bei der so gen. Operation Spring festgenommenen Personen im Landesgericht festgehalten werden. 
Die am Landesgericht vorbeiziehende Demonstration vom 4. März konnte von den Gefangenen übrigens gehört werden. Weiter so! 
Für laufende und künftige Verfahren (Anwaltskosten, ...) bedarf es dringendst Geld! Spenden und die Veranstaltung von Soliveranstaltungen sind dringend erbeten!!! 
Kto-Nr.: 01810087435, BLZ 14000, Mag. D. Zach, Verwendungszweck: Rechtshilfe