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Bewaffneter Kampf - Rote Armee Fraktion
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Todesfall Grams juristisch abgeschlossen
 

Europäischer Gerichtshof weist Beschwerde gegen Bundesrepublik zurück

Bad Kleinen/Wiesbaden (AP)

 Der Streit um den Tod des mutmaßlichen RAF-Terroristen Wolfgang Grams, der am 27. Juni 1993 bei einer Polizeiaktion in Bad Kleinen an Schussverletzungen starb, ist juristisch abgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wies die Beschwerde der Eltern von Grams gegen die Bundesrepublik Deutschland zurück, wie die Anwälte der Beschwerdeführer am Mittwoch in Wiesbaden mitteilten. Im Widerspruch zur Auffassung der Staatsanwaltschaft glauben die Eltern nicht an Selbstmord, sondern vertreten die Ansicht, dass ihr Sohn von GSG-9-Beamten ermordet wurde.

       Die Eltern von Grams hatten zuvor in einem jahrelangen Rechtsstreit alle innerstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen die Einsatzkräfte zu erzwingen, die angeblich ihren bereits verletzt auf den Gleisen des Bahnhofs Bad Kleinen liegenden Sohn erschossen haben sollen. Dabei war vergeblich bei der Schweriner Staatsanwaltschaft, dem Generalstaatsanwalt Mecklenburg-Vorpommerns, dem Oberlandesgericht Rostock und zuletzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe interveniert worden.

       In der Entscheidung des Straßburger Gerichtshofes sähen die Eltern von Grams «eine Verhöhnung» des Todes ihres Sohnes, erklärten die Anwälte. Es zeige sich, dass die «staatlichen Vertuschungsmaßnahmen» erfolgreich seien. Es bleibe «die bittere Ahnung», dass ein Mord zum Selbstmord umgedeutet werden könne, wenn die Umstände es verlangten. Das Bemühen, Recht und Gerechtigkeit für den Tod von Grams einzufordern, sei juristisch gescheitert, stellten die Anwälte abschließend fest.

       Bei der damaligen Polizeiaktion in Bad Kleinen war der GSG-9-Beamte Michael Newrzella von Grams erschossen worden. Grams Komplizin Birgit Hogefeld wurde verhaftet und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.