Gericht erlaubt NPD -
Aufzug in Berlin
Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat das
Verbot der für Sonntag geplanten Demonstration der
rechtsextremistischen NPD in Berlin aufgehoben. Die
Partei dürfe auch wie geplant durch das Brandenburger
Tor ziehen, entschied heute das Gericht in erster Instanz.
Die Polizei und Senat kündigten an, das
Oberverwaltungsgericht anzurufen. Mit der Entscheidung
wird morgen gerechnet. Ende Januar hatte ein
Aufmarsch von Rechtsextremen am Brandenburger Tor
weltweit Empörung ausgelöst.
Der
Tagesspiegel
vom 10. März 2000
Kundgebung gegen Rassismus
Gegen Glorifizierung des
NS-Einmarschs in Österreich
pen
weitere
Artikel
zum Thema
Mit größter Ausführlichkeit - auf zehn Seiten -
hat der Staatsschutz der Polizei sein Verbot
der geplanten NPD-Demonstration am
Sonntag begründet. Im Mittelpunkt der
politisch-historischen Würdigung steht dabei
das Datum: Der 12. März, Jahrestag des
Einmarschs der deutschen Truppen in
Österreich im Jahr 1938. Zwar hat die NPD
nicht direkt darauf Bezug genommen. Ihre
"nationale Großkundgebung" steht aber unter
einem doppelten Motto: "Nationale Solidarität
mit Österreich" und "Wir sind ein Volk". An
Zufall glaubt deshalb bei diesem Datum auch
die Polizei nicht.
Aus dem Termin, den erwarteten Teilnehmern
und dem geplanten Durchmarsch durch das
Brandenburger Tor schließt sie auf die Gefahr,
"dass eine Glorifizierung und Wiederbelebung
der Ereignisse am 12. März 1938 suggeriert
wird". Dies stelle "zugleich eine Verherrlichung
des nationalsozialistischen Systems selbst
und durch Herstellen des aktuellen Bezuges
die hohe Gefahr der Wiederbelebung seiner
Werteordnung dar".
Dann folgt ein Rückgriff auf die
Rechtsprechung: Bestrebungen, die die
nationalsozialistische Diktatur und ihre
Bestandteile verharmlosten oder in ein
anderes Licht rückten, "gefährden die
öffentliche Ordnung selbst dann, wenn damit
die Schwelle der Strafbarkeit noch nicht
erreicht ist." Dieser Verstoß gegen die
öffentliche Ordnung rechtfertige dann auch
ein Demonstrationsverbot, wenn er - wie hier
- in aggressiver Art und Weise in
Sprechchören geschehe.
Außerdem argumentiert die Polizei mit dem
Ansehen Deutschlands und Berlins. Das
Auswärtige Amt habe bestätigt, dass mit dem
Aufzug ein "Ansehensverlust" Deutschlands
im Ausland verbunden wäre, vor allem in
Israel. Auch das Ansehen Berlins würde
verletzt werden, da mit der Demonstration
"das Vertrauen der föderal ausgerichteten
Bundesrepublik in die Kontinuität und
Stabilität der Demokratie beschädigt werden
würde."
Die NPD wird gegen das Verbot, das ihr am
Mittwochabend zugestellt wurde, vor das
Verwaltungsgericht ziehen. Die 1. Kammer
des Gerichts wird morgen entscheiden. Sie
könnte das Verbot bestätigen oder den
Aufzug unter Auflagen zulassen, eventuell
auch an anderer Stelle. Der Polizeipräsident
hat allerdings auch "jede Ersatzveranstaltung"
an diesem Tag in ganz Berlin wegen
Verletzung der öffentlichen Ordnung und
Sicherheit verboten.
[Top]
NPD-Aufmarsch wurde verboten
Werthebach: Auflagen für geplante
Gegendemonstration
Stefan Ehlert
Die für das Wochenende angekündigte Demonstration
der NPD wurde verboten. Das sagte Innensenator
Eckart Werthebach beim Politischen Aschermittwoch der
CDU am Mittwochabend. Die für den Sonntag
angemeldete Gegendemonstration eines Bündnisses
autonomer Antifaschisten sei mit Auflagen versehen
worden. "Ich habe mich den ganzen Tag mit
Demonstrationsrecht beschäftigt", sagte Werthebach. Er
gehe davon aus, dass das Demo-Verbot in den
nächsten Tagen das Verwaltungsgericht sowie das
Oberverwaltungsgericht beschäftigen werde. Zu der
Gegendemonstration haben zahlreiche Prominente
aufgerufen, darunter Bundesgesundheitsministerin
Andrea Fischer (Grüne), PDS-Fraktionschef Gregor
Gysi und der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde,
Andreas Nachama. (se.)
Artikel vom 9. März 2000 (Berliner Zeitung)
[Top]
NPD-Marsch
Geplante Demonstration noch
nicht verboten - Entscheidung am
Donnerstag
pen
Die für den Sonntag geplante
NPD-Demonstration in Berlin, die durch das
Brandenburger Tor führen soll, ist von der
Polizei bisher nicht verboten worden. Der
Sprecher der Innenverwaltung, Stefan Paris,
kündigte eine Entscheidung für Donnerstag
an. Die NPD-Veranstaltung soll, wie berichtet,
unter dem Motto "Wir sind ein Volk -
nationale Solidarität mit Wien" stattfinden. Zu
ihrem Protest gegen die EU-Sanktionen
gegenüber Österreich haben sich die
Rechtsradikalen ein historisches Datum
ausgesucht: Den Jahrestag des Einmarsches
der deutschen Truppen in Österreich 1938.
Innensenator Werthebach hatte mehrmals
deutlich gemacht, dass er ein Verbot dieser
Demonstration anstrebt. Es werde versucht,
den Marsch mit allen rechtlichen Mitteln zu
verhindern, hatte sein Sprecher Paris schon
vor drei Wochen erklärt. Bei diesen
Verbotserwägungen spielen sowohl die
Strecke durch das Brandenburger Tor, das
"belastete" Datum als auch der Startpunkt in
Kreuzberg eine Rolle. Die Entscheidung bei
der Polizei solle aber, sagte Paris gestern,
möglichst zeitnah fallen. Ob ein völliges
Verbot der Partei-Demonstration allerdings
vor dem Verwaltungsgericht Bestand hätte,
ist unklar. Möglicherweise werden der NPD
lediglich Auflagen gemacht. Gegen die
Kundgebung hat eine "Berliner Initiative:
Europa ohne Rassismus" bereits eine
Gegendemonstration angekündigt. Der NPD
solle das Areal streitig gemacht werden.
[Top]