AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

 

 

Die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom November 1993 hier

Rundschreiben des BMI vom 2. März 2017 zum Verbot bestehender Symbole und Ausweitung auf weitere Kennzeichen kurdischer Organisationen hier

Antwort des BMI auf eine „Kleine Anfrage” von Ulla Jelpke (MdB) zur Ausweitungsverfügung hier

Rundschreiben des BMI vom 29. Januar 2018 zur Ausweitung der Symbolverbote hier

Auflistung sämtlicher Kennzeichen, die ab März 2017 unter das PKK-Betätigungsverbot fallen hier

Auflistung der Symbole, die nur unter bestimmten Voraussetzungen untersagt sind hier

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zum „Umgang mit den Symbolen der syrisch-kurdischen Vereinigungen YPG und YPJ“ vom 28. Dezember 2020 hier

Zehn Jahre Kurdenverfolgung
Über AZADÎ kann eine wichtige Broschüre mit Beiträgen über die vielfältigen Hintergründe, die zum großen „Düsseldorfer PKK-Prozess“ geführt haben, bezogen werden. Sie erschien im September 1998 unter dem Titel „Zehn Jahre grenzüberschreitende Kurdenverfolgung“ und wurde von einem der damaligen Verteidiger verfasst.
Die Broschüre ist kostenlos; über eine Spende würden wir uns aber freuen.
Bestellungen bitte über mail: azadi@t-online.de

Vor 30 Jahren begann unter großem Interesse der Öffentlichkeit vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das erste (Groß-)verfahren gegen kurdische Exilpolitiker*innen. Es ist für die einen als der größte „Terrorismus“-Prozess in der I. Instanz in die deutsche Justizgeschichte eingegangen. Für die anderen hat er sich als der „Düsseldorfer Prozess“ und Auftakt einer bis heute andauernden Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Anhänger*innen ins Gedächtnis gebrannt. Vor Beginn des Hauptverfahrens hatte der damalige Generalbundesanwalt Kurt Rebmann die PKK zum „Hauptfeind der inneren Sicherheit“ Deutschlands erklärt und von einer „Herausforderung der deutschen Strafjustiz“ gesprochen. Der Prozess endete im März 1994 mit vier verbliebenen Angeklagten.
Carl W. Heydenreich gehörte zum Kreis der Verteidiger*innen der damaligen Angeklagten. AZADÎ sprach mit dem Rechtsanwalt aus Bonn über die Hintergründe dieses Mammutverfahrens.
Das am 27.11.2019 veröffentlichte Interview als Sonderausgabe des AZADÎ-Infodienstes hier

   
 
AZADI Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Hansaring 82, 50670 Köln 
Tel.: 0221-16 79 39 45 • 0163 – 0436 269 • E-Mail: azadi@t-online.de 
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