AZADI RECHTSHILFEVEREIN
              für Kurdinnen und Kurden in Deutschland


Pressemitteilung 
 
 Köln, 25. Nov. 1999

 

Statt Panzer in die Türkei : Aufhebung des PKK-Verbots
Rot-grüne Bundesregierung setzt CDU/FDP-Kurs fort


Das im November 1993 vom damaligen Innenminister Manfred Kanther erlassene sog. PKK-Verbot hat auch 6 Jahre danach für die kurdische Bevölkerung in der Bundesrepublik Repression, politische Verfolgung und eklatante Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit zur Folge. Sie soll mit dem Strafrecht zum Schweigen und zur Bewegungslosigkeit verdammt werden. 
Zehntausende Ermittlungsverfahren, Razzien in kurdischen Vereinen und Privatwohnungen, massenhafte Festnahmen, zahllose Gerichtsverfahren, hohe Geld- oder Haftstrafen haben jedoch nicht verhindert, dass sich KurdInnen zu Wort melden. Sie nennen die Täter, decken die Verantwortlichkeiten auf – hier wie in der Türkei. Dafür werden sie in beiden Ländern abgestraft.

Im Januar 1998 verkündete die Bundesanwaltschaft, die PKK sei nicht mehr als “terroristisch”, sondern „nur“ noch als “kriminell” einzustufen. Diese Erklärung verschaffte der kurdischen Bevölkerung keine Atempause. Im Gegenteil: Jede auch noch so geringfügige Aktivität erhält das Attribut “kriminell” und kann so flächendeckend verfolgt werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass politische Äußerungen auf diese Weise ihres Inhalts beraubt werden. Das zeigt sich insbesondere in den abgeschlossenen oder noch laufenden Verfahren um die Besetzungsaktionen und Demonstrationen im Februar diesen Jahres, als die Verschleppung des PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan in die Türkei bekannt wurde. 
Die Hinhaltepolitik der rot-grünen Regierung während des Rom-Aufenthaltes des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan im vergangenen Jahr, ihr beharrliches Schweigen nach dessen Entführung und die Ignoranz gegenüber seinen weitreichenden Friedensangeboten bis hin zur Einstellung des bewaffneten Kampfes, verdeutlichen den Kurs dieser Bundesregierung. 
Um so schneller und lauter erhoben sich allerdings die Stimmen der PolitikerInnen, als im Februar Kurden und Kurdinnen SPD-Büros, Botschaftsgebäude oder andere Einrichtungen besetzten. Es wurde wieder von den “Gästen”, die “das Gastrecht missbrauchen” schwadroniert, Gesetzesverschärfungen  oder die Überprüfung bestimmter kurdischer Medien gefordert. Ein Großteil der Presse begleitete diese neuerliche Hetze mit Schlagzeilen über “Kurden-Krawalle” der “Terror-Kurden”. Es wurden in Berlin vier kurdische Menschen von israelischen Wachleuten erschossen. Die Polizei nahm Tausende von KurdInnen fest, Dutzende Personen kamen in U-Haft. Die meisten sind inzwischen verurteilt zu Geld- oder Haftstrafen, zumeist auf Bewährung. Wir begrüßen ausdrücklich die Freisprüche der letzten Zeit in Berlin. Allerdings: Gegen eine Reihe von KurdInnen, die immer noch im Gefängnis sind, wird Anfang Dezember vor dem Leipziger Landgericht der Prozess eröffnet. Nahezu zeitgleich finden zwei Hauptverhandlungen in Hamburg statt, wo außerdem mit Anklagen gegen weitere 64 Personen gerechnet werden muss. In Frankfurt gibt es bereits 13 Anklagen; 235 Ermittlungsverfahren sind anhängig. Einige der kurdischen Demonstranten wurden in die Türkei abgeschoben, viele sind von Abschiebung bedroht. 

Wir fordern

die Aufhebung des PKK-Verbots
den Stopp von Abschiebungen in die Türkei
die Freilassung der politischen kurdischen Gefangenen aus deutschen Gefängnissen und
einen Stopp aller Waffenlieferungen an das türkische Regime
 


 
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