AZADI  RECHTSHILFEVEREIN 
               für Kurdinnen und Kurden in Deutschland

  
PRESSEMITTEILUNG
 
 
 
 Köln, den 2. März 1999 

Mehmet Kilic wurde heute nach Istanbul abgeschoben 
 

Alle Bemühungen seiner Anwältin, der zuständigen Gremien des nordrhein-westfälischen Landtags und einer Reihe von Persönlichkeiten, die Abschiebung von Mehmet Kilic zu verhindern, sind erfolglos geblieben. 
Das Verwaltungsgericht Münster hat heute auch den zweiten gegen die Abschiebung des 28jährigen Kurden gerichteten Eilantrags seiner Anwältin abgelehnt. 
Mehmet Kilic hatte sich am 16. Februar 1999 in Köln an Protestaktionen wegen der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Öcalan beteiligt. Er wurde festgenommen und aufgrund abgelaufener Papiere in Abschiebehaft genommen. Wenige Tage später erschienen in den türkischen Tageszeitungen "Hürriyet" und "Sabah" Artikel über die geplante Abschiebung des "PKK-Anhängers Mehmet K." aus Köln in die Türkei. 
Daraufhin stellte seine Anwältin einen Eilantrag wegen der Gefahr einer Verhaftung von Mehmet Kilic in der Türkei. Das Gericht lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, daß in den beiden Artikeln der Betroffene wegen der Abkürzung des Namens nicht eindeutig identifiziert werden könne. Ein weiterer Beitrag in den "Kölner Lokalberichten" mit der Nennung des vollen Namens und der Veröffentlichung des Fotos von Mehmet Kilic, führte zu einem zweiten Eilantrag. Diesen lehnte das Verwaltungsgericht Münster nun auch ab; eine schriftliche Begründung liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. 

Seit einigen Tagen erhalten wir verstärkt Hilferufe von Kurden, die nach den Protestaktionen der vergangenen Woche verhaftet und in Abschiebehaft genommen wurden und dies zum Teil aufgrund äußerst fragwürdiger Begründungen. Die Ankündigung, Kurden "die ganze Härte des Gesetzes spüren zu lassen", wie dies u.a. der Bundesinnenminister Schily androhte, wird offenbar in die Tat umgesetzt. Dabei nehmen bundesdeutsche Behörden keinerlei Rücksicht auf die derzeit extrem gefährliche Situation für die kurdische Bevölkerung in der Türkei. 
Nach Aussagen der Menschenrechtsvereine in der Türkei vom 25.2. wurden allein in der Zeit vom 16. - 24. Februar 3.369 Menschen inhaftiert,. auf Demonstrationen zahlreiche verletzt und getötet. Die Verhaftungswelle richtet sich vornehmlich gegen Mitglieder der vom Verbot bedrohten prokurdischen HADEP, gegen MenschenrechtlerInnen, Rechtsanwälte und all jene, die nach Meinung des türkischen Regimes die PKK unterstützen. 
Zu diesen würde auch der abgeschobene Mehmet Kilic gehören. 
Die Folgen einer Verhaftung dürfte den politisch Verantwortlichen in der BRD bekannt sein. Alleine sie haben für das weitere Schicksal von Mehmet Kilic die Verantwortung zu tragen. 
Wir fordern, daß diese Bundesregierung, die sich in besonderer Weise den Menschenrechten verpflichtet hat, gerade jetzt einen sofortigen und unbefristeten Abschiebestopp in die Türkei beschließt statt mit der Verschärfung von Gesetzen zu drohen. 

 
  
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