AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

 

22. November 2009

Lasst uns die Fragen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind.
(frei nach Bertolt Brecht)

 

16 Jahre PKK-Verbot
Wir fragen die Bundesregierung:

Ist sie der Meinung,

  • dass die kurdische Bevölkerung in Deutschland Organisationsfreiheit genießt und das Recht auf freie Meinungsäußerung besitzt?
  • dass die Massenverfolgung von PKK-Sympathisanten nach dem Vereinsgesetz und die Kriminalisierung jeder öffentlichen Sympathieäußerung für die PKK dem Artikel 5 des Grundgesetzes entsprechen?
  • dass die Verbote der Fernsehsender Med-TV, Medya-TV und Roj-TV sowie die zeitweiligen Verbote der Tageszeitung Özgür Politika vom Artikel 5 Grundgesetz gedeckt waren oder sind?
  • dass die PKK eine terroristische Vereinigung ist?
  • dass die Aufnahme der PKK in die Terrorliste der Europäischen Union und ihre Einstufung als terroristische Vereinigung durch die NATO rechtens und gerechtfertigt sind?
  • dass das vor nunmehr 16 Jahren gegen die PKK verhängte Betätigungsverbot gerechtfertigt ist und weiterhin wirksam bleiben muss?
  • dass die Funktionsträger der PKK in Deutschland eine kriminelle Vereinigung bilden und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden?
  • dass die Bestrafung dieser Funktionsträger mit langjährigen Haftstrafen den Zweck der „Resozialisierung“ erfüllt?
  • dass der Widerruf des Asylstatus und die Verweigerung der Einbürgerung von Kurdinnen und Kurden wegen ihrer Tätigkeit in legalen kurdischen Vereinen rechtens und angemessen sind?
  • dass die von den Strafverfolgungsbehörden konstruierte Heraufstufung von Anklagen und Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz auf den Tatvorwurf nach § 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung) zum Zwecke der Telekommunikationsüberwachung und ihre anschließende Herabstufung rechtens sind und dem § 100a Strafprozessordnung entsprechen?
  • dass es notwendig ist, die jüngst in der Türkei begonnene „Politik der Öffnung“ gegenüber der kurdischen Bvölkerung zu fördern oder im Gegenteil die demokratiefeindlichen Kräfte durch die Aufrechterhaltung des PKK-Betätigungsverbots zu bestärken?

AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
in Deutschland
Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211.830 29 08

22.November 2009

 


 
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