AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

 

17. März 2009

 

18. MÄrz: Tag der politischen Gefangenen
Repression lÖst keine Probleme – PKK-Verbot aufheben!

 

Kanther, Schily, Schäuble – Innenminister gingen und kamen, geblieben ist die Repression gegen politisch aktive Kurdinnen und Kurden. Seit dem 26. November 1993, dem Jahrestag des Erlasses des PKK-Betätigungsverbots, hat bislang jede Bundesregierung strikt am Kurs der politisch motivierten Strafverfolgung festgehalten.
Dass sich die kurdische Bewegung in diesen Jahren unter Berücksichtigung auch internationaler Entwicklungen strukturell und politisch grundlegend verändert hat, spielt weder in der deutschen Politik noch in den Sälen bundesdeutscher Gerichte eine Rolle.
Gerade in den Prozessen gegen Kurden wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) zeigt sich die rückwärtsgewandte Sicht auf die kurdischen Organisationen. In nahezu
jedem Verfahren ziehen die Bundesanwälte und die Richter der Staatsschutzsenate von Oberlandesgerichten lange zurückliegende Urteile als Belege heran, um stereotyp zu behaupten, dass sich an den kurdischen Strukturen nichts verändert habe. Nach Vorgabe der Politik bleibt für sie die Gleichung PKK = KADEK = KONGRA-GEL, was bis heute dazu führt, dass jede politische Betätigung als eine kriminelle Straftat gewertet wird und den Sicherheitsbehörden die Legitimation zu umfassenden Überwachungsmaßnahmen ermöglicht. Wovon reichlich Gebrauch gemacht wird.

Dieser Tunnelblick hat zu Folge, dass sich auch im 16. Jahr des PKK-Verbots kurdische Politiker wegen ihres Engagements für die berechtigten Interessen des kurdischen Volkes in Haft befinden. Etliche von ihnen waren aufgrund ihrer politischen Arbeit bereits in der Türkei inhaftiert und zum Teil schlimmster Folter ausgesetzt. Für die deutschen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte spielt das allerdings keine Rolle.

Derzeit betreut AZADÎ sieben Aktivisten, die mit dem Vorwurf des § 129 bzw. 129a StGB konfrontiert sind. Aufgrund massiver Beschwerden ihrer Verteidiger konnten Anfang März drei Kurden, die der Unterstützung einer „kriminellen“ Vereinigung beschuldigt werden, aus Untersuchungshaft entlassen werden. Das zuständige Oberlandesgericht hatte die Aufhebung der Haftbefehle u. a. wegen Verfahrensverzögerung und Unverhältnismäßigkeit der Haft angeordnet.

AZADÎ fordert die Aufhebung der Verbotspraxis, die Einstellung aller Verfahren und die Freilassung aller Gefangenen. Solange die deutsche wie die türkische Politik die ungelösten Probleme als eine Frage des „Terrorismus“ und der Kriminalität werten und bekämpfen, wird es zu Recht den Widerstand der Menschen geben. Weder lässt sich der politische Konflikt mit militärischen Mitteln, noch mit dem Polizei- und Strafrecht, lösen.
Stattdessen sind auf dem Dialog- und Verhandlungswege neue Ideen zu einer gerechten, friedlichen und dauerhaften Lösung der Konflikte zu entwickeln.


 
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