AZADI  RECHTSHILFEFONDS
für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

15. Mai 2007

 

Verfassungsschutzbericht 2006:
PKK/KADEK/KONGRA-GEL weiter „sicherheitsgefährdend“

Azadî: Kriminalisierung muss beendet werden

 

Obwohl im heute von Bundesinnenminister Schäuble vorgelegten Verfassungsschutzbericht 2006 anerkannt wird, dass die kurdische Bewegung „bereits mehrfach einen Gewaltverzicht“ angeboten und zum 1. Oktober einen Waffenstillstand erklärt habe und dass sich die „etwa 11.500 Anhänger“ des KONGRA-GEL „seit 1999 überwiegend gewaltfrei“ verhalten hätten, wird das seit 1993 geltende PKK-Betätigungsverbot aufrechterhalten. Die Aufzählung der zahlreich durchgeführten legalen „zumeist friedlichen“ Veranstaltungen und Demonstrationen aus Anlass von Massakern der türkischen Armee an der kurdischen Zivilbevölkerung, wegen der Haftbedingungen von Abdullah Öcalan, der Festnahme kurdischer Politiker oder wegen der anhaltenden Kriminalisierung, wird nicht etwa als Inanspruchnahme demokratischer Grundrechte gewertet, sondern gilt den „Hütern der Verfassung“ als eine Gefährdung der inneren Sicherheit. Insbesondere wird beklagt, dass KONGRA-GEL bei seinen Aktivitäten „die ständige Forderung“ wiederhole, dass „die europäischen Regierungen stärkere Beiträge zur Lösung der Kurdenfrage leisten (müssten)“. Damit verfolgen die Kurden nicht etwa ein legitimes politisches Anliegen, sondern betreiben nach Auffassung der Verfassungsschützer auf diese Weise „Agitation“.
Ferner ist ihnen ein Dorn im Auge, dass die Organisation über ein „Medienwesen“ verfügt, u.a. über die Zeitung Özgür Politika (Freie Politik), von der der damalige Bundesinnenminister Otto Schily glaubte, sie im September 2005 verbieten lassen zu können. Ein Strich durch diese Rechnung machte ihm allerdings wenige Wochen später das Bundesverwaltungsgericht. Seit Anfang 2006 erscheint die Zeitung als Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik).

Die Ignoranz der deutschen Politik gegenüber den komplexen Problemen, die den Hintergrund des türkisch-kurdischen Konflikts bilden, ist unerträglich und scharf zu verurteilen. Nicht der fortdauernde staatliche Terror gegen die kurdische Bevölkerung und zivilgesellschaftliche Einrichtungen in der Türkei oder die (para)militärischen Angriffe trotz anhaltenden Waffenstillstands werden kritisiert, sondern der Protest dagegen kriminalisiert. Und wer die Kurdinnen und Kurden bei ihren Forderungen unterstützt, über ihre Aktivitäten und Probleme informiert, wird – wie die Tageszeitung junge welt, die Linkspartei/-fraktion, die Rote Hilfe oder das Gefangeneninfo – in die Kriminalisierung mit einbezogen. Solidarität mit der kurdischen Bewegung soll so erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Azadî fordert ein Ende der Repression und die Aufhebung des sog. PKK-Verbots, das die Grundlage bildet für Ausgrenzung und politische Verfolgung eines Teils der hier lebenden Bevölkerung. Das darf nicht zugelassen werden.


 
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