AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 
30. April 2002

Kriminalisierung kurdischer Aktivitäten wird fortgesetzt

Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat am 26. März 2002 den "mutmaßlichen Führungsfunktionär" Ibrahim K. in Saarlouis festnehmen lassen. Sie wirft ihm Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung (§129 StGB) vor. Der kurdische Politiker befindet sich seit dem 27. März in München-Stadelheim in Untersuchungshaft.
Wegen seiner politischen Aktivitäten für die PKK wurde er bereits im Oktober 1999 vom Landgericht Lüneburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, die das Gericht zur Bewährung ausgesetzt hatte.

Am 17. April 2002 wurde in Köln Ali Ö. festgenommen. Er befindet sich in der JVA Köln in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, "den organisatorischen Zusammenhalt (...) einer verbotenen Partei" aufrechterhalten bzw. "sich in einer solchen Partei oder in einem solchen Verein als Mitglied betätigt zu haben".
Ali Ö. war bereits im Oktober 2000 wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Weil er nach Auffassung des Amtsgerichtes Köln weiterhin die in Deutschland verbotene PKK aktiv unterstützt habe, erfolgte seine erneute Verhaftung.

Am 24. April 2002 verurteilte das bayerische oberste Landesgericht den Kurden Mehmet C. zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf 3 Jahre Bewährung. Nach der Urteilsverkündung wurde Mehmet C. frei gelassen.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte den 24-Jährigen am 25. Juni 2001 in Seligenstadt/Hessen wegen des Vorwurfs der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) festnehmen lassen. In dieser Eigenschaft habe er von Anfang Oktober 1999 bis Februar 2000 die "PKK-Region Bayern" geleitet.

Ebenfalls in Seligenstadt wurden am frühen Morgen des 25. April 2002 die Wohnungen von Remzi Y. und Ahmet G. unter dem Vorwurf, die PKK zu unterstützen, durchsucht. Nach Schilderungen der Betroffenen hat die Polizei diverse Zeitungen, Zeitschriften und Bücher beschlagnahmt. Ahmet G. äußerte sich zu dieser Razzia u.a.: "Meine zwei Kinder und meine Ehefrau waren zu Hause. Meine Frau hat durch die Erstürmung einen seelischen Zusammenbruch erlitten. Diese Polizeiaktion betrachte ich als eine Demokratie- und Rechtsverletzung."

Die Länder der Europäischen Union planen offensichtlich, auch die kurdische Befreiungsbewegung PKK in ihre Liste "terroristischer Organisationen" aufzunehmen. Dies geschieht ausgerechnet in einer Zeit, in der die Organisation den bewaffneten Kampf eingestellt, sie ihre Strukturen grundlegend verändert und Anfang April den "Kongress für Freiheit und Demokratie in Kurdistan" gegründet hat.
AZADI protestiert gegen die fortgesetzte Kriminalisierung und gegen eine Haltung der europäischen Staaten, die wieder einmal militärischen, wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen den Vorrang geben vor einer politischen Lösung des Kurdistan-Konflikts.


 
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