AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung

 

Köln, 20.12.2001

Kurdischer Politiker zu Haftstrafen verurteilt

Legalisierung der politischen Betätigung notwendig

Der kurdische Politiker Mehmet Tanboga wurde am 19. Dezember 2001 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem sei er als Regionsverantwortlicher für die Besetzung des griechischen Generalkonsulats am 16. Februar 1999 in Düsseldorf verantwortlich gewesen. Gegen die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan kam es seinerzeit weltweit zu Demonstrationen und Protestaktionen, so auch in über 50 Städten der Bundesrepublik. Mehmet Tanboga hatte sich bereits zu Beginn seines Prozesses bereit erklärt, auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten. In der Verhandlung am 4. Dezember ließ er durch seine Verteidiger/in u. a. erklären, dass "in den frühen Morgenstunden des 16. Februar 1999 auf Veranlassung der Europaführung der PKK/ERNK" u. a. das griechische Generalkonsulat in Düsseldorf besetzt wurde, er "sich dann in Folge im gesamten Tagesverlauf des 16. Februar 1999 für eine Deeskalation eingesetzt" und hierbei auch mit der Polizei verhandelt habe.

Mehmet Tanboga betonte im Laufe des Prozesses wiederholt, dass er seine Aufgabe darin gesehen habe, die kurdische Bevölkerung in Europa, insbesondere in der Bundesrepublik, davon zu überzeugen, den von der PKK eingeleiteten weitreichenden Friedensweg zu unterstützen. Zugleich kritisierte er mehrfach die Haltung der Bundesregierung, die sich beharrlich einem Dialog mit der kurdischen Bewegung verweigere und weiterhin auf dem Betätigungsverbot für die PKK bestehe. Er appellierte an die politisch Verantwortlichen, die friedenspolitischen Bemühungen der kurdischen Bewegung "nicht versanden" zu lassen und die "Friedenshand nicht auszuschlagen".

Ein weiterer Prozess gegen einen kurdischen Politiker beginnt am 15. Januar 2002 vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle. Kazim E., der am 30. Mai diesen Jahres verhaftet wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, wird von Seiten des Generalbundesanwalts (GBA) ebenfalls Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung (§ 129 StGB) vorgeworfen. Der 31-Jährige soll laut GBA als Führungskader der Region "Nord" und "Mitte" gewesen sein und "sämtliche personelle und organisatorischen Angelegenheiten auf Regionsebene" geregelt haben.

Vermutlich Ende Januar 2002 wird der Prozess gegen die 51-jährige Kurdin Fethiye K. vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eröffnet werden. Ihr wirft die GBA "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" (§ 129a StGB) vor. Fethiye K. befindet sich seit dem 15. Februar 2001 in Untersuchungshaft.

Um der kurdischen Bewegung und ihrer Einrichtungen eine freie und ungehinderte politische Betätigung zu ermöglichen, hält AZADI an der Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots fest. Im übrigen würden auf diese Weise konspirative Verhaltensweisen, wie sie der Organisation immer wieder vorgeworfen werden, überflüssig. AZADI fordert zudem die Einstellung der Prozesse gegen kurdische Politiker/innen und die Freilassung der Gefangenen.


 
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