AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

Presseerklärung

 
28. Mai 2001

 

AZADI-INFORMATIONEN im Visier des Generalbundesanwalts


Auf Antrag des Generalbundesanwalts (GBA) wurde die Aushändigung der Februar/März-Ausgabe unserer zweimonatlich erscheinenden Broschüre AZADI-INFORMATIONEN an die kurdische Gefangene Fethiye K. verweigert. Zuvor schon hatte der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in drei weiteren Fällen verfügt, unsere Informationsschrift an Gefangene anzuhalten - mit jeweils unterschiedlichen Anhaltegründen.
War es bei der ersten Aushändigungsverweigerung an Mehmet T. lediglich der Hinweis auf das nicht "ordnungsgemäße Impressum", beanstandete der GBA bei der nächsten Ausgabe u. a. die Titelseite, auf der die Parole "Weg mit dem PKK-Verbot" auf dem Hintergrund des angedeuteten ERNK-Emblems abgedruckt war. Des weiteren wurde die "Gesamtschau der eigenen Beiträge" sowie die "Presseübersicht" moniert. Beides sei darauf ausgerichtet, "demonstrative politische Aktionen im Rahmen von Asyl- und Strafverfahren oder aber im Rahmen von Hungerstreiks, Sitzstreiks oder Versammlungen hervorzuheben, wie sie von der PKK-Führung organisert, vorgegeben oder aber gewünscht werden". Nach Meinung des GBA fügen sich die AZADI-INFORMATIONEN "in die Strategie der in Deutschland mit Betätigungsverbot belegten Organisation, ihrer Angehörigen, auch die inhaftierten ehemaligen Funktionsträger, an sich zu binden".

In der neuerlichen Anhalteverfügung des Bundesgerichtshofes wird ein Foto auf der Titelseite als Begründung herangezogen, auf dem Personen mit einem Transparent "Weg mit dem PKK-Verbot" zu sehen sind. Dass auf der Titelseite unserer Druckschrift in der Rubrik "In eigener Sache" die Leser/innen dazu aufgerufen werden, AZADI über Kriminalisierung und Repression gegen Kurd(inn)en zu informieren, stößt offensichtlich auf besonderes Unbehagen des GBA. Damit würde laut Anhaltebeschluss "der staatliche Strafanspruch der Bundesrepublik Deutschland mittelbar verneint".
Im Klartext bedeutet diese Aussage: Es kann kein staatliches Interesse daran geben, dass Öffentlichkeit hergestellt wird über die Kriminalisierung von Kurd(inn)en.

AZADI berichtet regelmäßig in seinen INFORMATIONEN auf 12 Seiten über Verhaftungen und Prozesse von kurdischen Politiker/innen, Ermittlungs- und Strafverfahren, veröffentlicht Prozesserklärungen, schildert aktuelle Entwicklungen in der Asyl- und Innenpolitik, informiert über Kirchenasyle, Abschiebefälle sowie Protestaktionen z. B. im Zusammenhang mit den hungerstreikenden Gefangenen in der Türkei und teilt den Leser/innen mit, wofür AZADI eingehende Spenden verwendet.

AZADI protestiert gegen die Vorgehensweise der Bundesanwaltschaft und fordert die Aushändigung aller Ausgaben der Informationsschrift an die kurdischen Gefangenen. Die AZADI-INFORMATIONEN sind zu beziehen unter: AZADI e.V., Lindenthalgürtel 102 in 50935 Köln.


 
AZADI  Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden e.V., Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln 
Tel.:0221-9234497 Fax: 0221-0234499 E-Mail: azadi@t-online.de 
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