AZADI RECHTSHILFEFONDS
            für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.


Pressemitteilung

 
Köln, 22. Januar 2001


Prozesse in Dresden und Düsseldorf

Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden findet morgen der Prozess gegen Abdullah Ö. statt. Der 35-Jährige soll laut Aussagen des Landeskriminalamtes Sachsen die Besetzung des griechischen Generalkonsulats in Leipzig im Februar 1999 anlässlich der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan angeordnet haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Regions-Verantwortlicher der PKK für Berlin und Sachsen gewesen zu sein und in dieser Funktion Aktivitäten der PKK koordiniert zu haben. Am 5. Oktober 1999 war Abdullah Ö. aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Paris festgenommen worden, wo er sich bis zu seiner Auslieferung in die BRD in Haft befand.

Der Protest der Kurd(inn)en nach der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden aus Kenia in die Türkei zielte seinerzeit gegen jene Staaten, die mit Waffen, Worten und Geld den türkischen Staat in seinem Krieg gegen das kurdische Volk unterstützen. Es waren die NATO-Staaten, die sich dagegen entschieden hatten, zur Lösung des Kurdistan-Konfliktes einen internationalen Verhandlungsprozess einzuleiten, wie vom Vorsitzenden der PKK im November 1998 in Italien vorgeschlagen. Auch die rot/grüne Bundesregierung verweigerte den von kurdischer Seite herangetragenen Vorschlägen jegliche Unterstützung. Die Botschaft an die Kurd(inn)en war, dass die "internationale Gemeinschaft" weiterhin dem türkischen Generalstab die Lösung des sog. Kurdistan-Problems überlassen will.

Ein weiterer Prozess wegen des Verdachts der "Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" (§ 129 Strafgesetzbuch) wird am Montag, den 29. Januar 2001 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf eröffnet. Sait H., der am 30. März 2000 an der niederländisch-deutschen Grenze festgenommen wurde und sich seither in U-Haft befindet, wird vom Generalbundesanwalt vorgeworfen, "Deutschlandkoordinator der PKK" gewesen zu sein, der Europaführung der PKK angehört und in diesem Rahmen Aktivitäten der in der BRD verbotenen Organisation "gesteuert" zu haben.

Da der Kurdistan-Konflikt nicht mit den Mitteln des Strafrechts gelöst werden kann, fordern wir die Einstellung aller politischen Prozesse, die Freilassung der Gefangenen und endlich die Aufhebung des PKK-Verbots.


 
 


 
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