«Staatssicherheit» in Zahlen
Derzeit sind im Bundeskriminalamt (BKA) die Fingerabdrücke von mehr als drei Millionen Personen erfasst. Im Durchschnitt werden monatlich 41.000 neue «Fingerabdruckblätter» angelegt. Im Jahre 2001 sind laut BKA Fingerabdrücke von 158.000 Personen nach Ablauf gesetzlicher Fristen wieder ausgesondert worden.
In der Wiesbadener Behörde sind darüber hinaus mehr als 3,9 Millionen Personalien von Tätern gespeichert, die schwere oder «überregional bedeutsame» Straftaten begangen haben. Allein 2001 wurden mehr als 437.000 neue Akten angelegt.
Im Zentralcomputer des BKA befinden sich etwa 6 Millionen Fotos von mehr als 2,7 Millionen Personen, die erkennungsdienstlich behandelt worden sind. Auf Anfrage verschickte das Amt ca. 50.000 Bilder an Polizeidienststellen im In- und Ausland.
Seit 1998 hat die Behörde begonnen, eine DNA-Analyse-Datei einzurichten. Damit sollen Wiederholungstäter schneller ermittelt werden, die «Straftaten von erheblicher Bedeutung» begangen haben. Inzwischen sind in der Datei die DNA-Sequenzen von mehr als 325.000 Verdächtigen gespeichert; 11 Prozent dieser Spuren stammten von Personen, die bislang nicht identifiziert werden konnten.
Zur Zeit sind im Informationssystem der deutschen Polizei (Inpol) etwa 850.000 Personen zur Festnahme ausgeschrieben; hiervon 667.000 wegen drohender Abschiebung, Ausweisungsverfügung oder Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung. Im Jahre 2002 sind laut polizeilicher Kriminalstatistik 6.507.394 Verstöße gegen das Strafgesetzbuch registriert worden.
(Azadi/FR: Plus, 11.2.2004)
Verfassungsschutz nicht sanierbar
Einen Monat vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland erlaubten die alliierten Besatzungsmächte den Aufbau eines Inlandsgeheimdienstes.
«Meldungsbefehl für SS- und Berufsoffiziere. Geheime Staatspolizei gebilligt» lautete 1949 die Überschrift eines Beitrags der Tageszeitung Neues Deutschland zur Gründung des Vorläufers des heutigen Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung nannte sie eine «Peinliche Notwendigkeit».
Laut einer Umfrage aus dem Jahre 2000 halten drei Viertel der Deutschen den Verfassungsschutz für notwendig, ein Viertel versagt dem Geheimdienst eine Existenzberechtigung und ein Drittel misstraut der Behörde. Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele bezeichnete 1986 den Verfassungsschutz noch als eine «Gefahr für die Demokratie» und hielt ihn für «nicht mehr zu sanieren». Mittlerweile, als Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, meint er u. a.: «Soweit es darum geht, Informationen über extremistische Bestrebungen für die Arbeit von Regierung, Parlament und Politikern zu sammeln und aufzuarbeiten, ist die Existenz eines Dienstes in Ordnung.»
Hans-Gert Lange, 30 Jahre lang Pressesprecher des Verfassungsschutzes kritisierte in der Festschrift zum 50. Jubiläum des Amtes, dass der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther 1993 mit seinem «Maulkorberlass» verhindert habe, dass das Bundesamt einen offeneren Umgang mit den Medien pflegen kann. Die Süddeutsche Zeitung warf dem derzeitigen Bundesinnenminister Schily vor, er wolle die Pressestelle des Amtes zu einem «Schweigekloster degradieren".
(Azadi/FR: Plus, 11.2.2004)
DNA-Datei für Kinder populistischer Irrsinn
Laut Omid Nouripour, Mitglied im Bundesvorstand der Bündnisgrünen, marschiere Roland Koch «mit Siebenmeilenstiefeln in Richtung Überwachungsstaat» und verfolge mit dem Entwurf einer Änderung des hessischen Gesetzes über öffentliche Sicherheit einen «populistischen Irrsinn». Danach plant die Landesregierung die Schaffung einer DNA-Datei auch für strafunmündige Kinder. Thilo Weichert, Vorsitzender der deutschen Vereinigung für Datenschutz, hält die Planungen für völlig ungeeignet. Sie hätten weder etwas mit Gefahrenabwehr noch mit Strafverfolgung oder gar mit einem pädagogisch richtigen Umgang mit gefährdeten Kindern etwas zu tun.
(Azadi/FR, 11.2.2004)
Ende eines Hungerstreiks,
aber kein Ende der Unterdrückung
Nach einem mehrwöchigen Hungerstreik wurde die Isolationshaft gegen Ilhan Yelkuvan und Veli Sezer im Hamburger Gefängnis Santa Fu am 11. Februar 2004 aufgehoben. Sie waren der «Rädelsführerschaft» beschuldigt worden, weil sie angeblich gemeinsam mit neun Gefangenen am 18. Dezember 2003 einen «Aufstand im Gefängnis» herbeigeführt hätten. Daraufhin wurden sie in Isolationszellen verlegt, wo sie einen Hungerstreik begannen. Laut einem Brief von Ilhan Yelkuvan an das TAYAD-Komitee in Hamburg werde den Gefangenen auch nach deren Beendigung des Hungerstreiks zahlreiche Rechte vorenthalten. So seien die Berufserwerbsmöglichkeiten aufgehoben worden, der Kontakt zur Familie oder Freund(inn)en werde behindert, Freizeitaktivitäten würden untersagt und die Bewegungsfreiheit sei aufgehoben (23 Stunden in der Zelle): «Jawohl, wir sind dazu verurteilt, in einem Loch zu leben, in dem keine Justiz herrscht, sondern die Gesetze des Senators Kusch und des Gefängnisleiters Dr. Behm.»
Laut TAYAD sind im Santa Fu-Gefängnis 40% der etwa 460 Gefangenen Staatsbürger/innen aus der Türkei, 20% der Menschen aus anderen Ländern. «Wie lange wird sich dieses reaktionäre Verständnis einer Regierung halten können, das die Rechte den Gefangenen Schritt für Schritt entzieht und erwartet, dass sie dazu schweigen? Ob nun in Bezug auf Isolation und Zensur oder die Beschlüsse gegen Ausländer/innen?» fragt TAYAD in einer Erklärung vom 11. Februar.
(Azadi/TAYAD, 11.2.2004)
Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht
Franz Josef Hanke, hessischer Landessprecher der Humanistischen Union (HU), erklärte in einem Gespräch mit dem Neuen Deutschland über den genetischen Fingerabdruck und Speichelproben, dass es sich bei der zwangsweisen genetischen Untersuchung «um einen relativ schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen» handele. Zudem sei diese Methode «keineswegs so sicher, wie behauptet wird». Es seien schon «Proben im Labor vertauscht» worden. Der Humanistischen Union seien «Fälle bekannt, wo Männer im Alter von Mitte 20 zum Speicheltest aufgeforderten wurden», weil sie «als Jugendliche mit 15 Jahren Straftaten begangen» hätten. Es werde «ein enormer Druck auf die Menschen» ausgeübt. Die HU werde in den nächsten Wochen in verschiedenen Städten Veranstaltungen hierzu durchführen. Es sei zu fordern, dass künftig ein Richter Stellung nehmen müsse, wenn er beabsichtige, «Freiheitsrechte von Personen einzuschränken».
(Azadi/ND, 13.2.2004)
Grüne: EUROJUST praktisch, schnell, unbürokratisch
«Heute ist ein guter Tag für die Strafverfolgung im gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,» verkündet Alfred Hartenbach, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesjustizministerium zur Verabschiedung des Gesetzes über die «Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität» (Eurojust-Gesetz–EJG). In der Bundestagssitzung vom 13.Februar 2004 stimmten alle Fraktionen – mit Ausnahme der beiden PDS-Abgeordneten – in dritter Beratung diesem Gesetz zu. Eurojust mit Sitz in Den Haag soll der optimalen Koordinierung der Polizeiarbeit in Europa dienen und könnte – laut SPD-Abgeordneten Joachim Stünker – «zu einer europäischen Staatsanwaltschaft ausgebaut werden». Jerzy Montag von den Bündnisgrünen führt in der Debatte u.a. aus: «Mit diesem Gesetz werden die Grundlagen geschaffen, damit deutsche Strafverfolgungsbehörden und andere staatliche Institutionen mit Eurojust praktisch, schnell und unbürokratisch zusammen arbeiten können.»
Die Errichtung von Eurojust basiert auf dem Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, der mit der Bundestagsentscheidung in nationales Recht umgesetzt worden ist.
(Azadi/Protokoll des Bundestages v. 13.2.2004)
Fragwürdige Kronzeugenregelung
Haben sich der Deutsche Anwaltverein als auch der Deutsche Richterbund erst Ende Januar gegen Pläne zur Wiedereinführung der «Kronzeugen»-Regelung ausgesprochen, verfolgen CDU/CSU in einem Gesetzentwurf gar deren Ausweitung. Danach soll es großzügige Angebote für redefreudige Täter nicht nur bei terroristischen Straftaten, sondern auch bei gewöhnlicher Kriminalität geben. Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Bündnisgrünen verwies auf das Problem fragwürdiger Glaubwürdigkeit von Kronzeugen. Um Straftätern gerecht zu werden, die zu Aufklärung und Verhinderung neuer Verbrechen beitragen, seien keine neuen Gesetze nötig: «Wir leben nicht in einer Monarchie, sondern in einer Demokratie».
(Azadi/ND, 14.2.2004)
BKA: Kersten geht, Ziercke kommt
Er sei eine «führungsstarke Persönlichkeit mit einem «sehr weit reichenden Horizont», stellte Bundesinnenminister Schily den neuen Chef des Bundeskriminalamtes vor: Jörg Ziercke, 56 Jahre, SPD-Mitglied und seit 1995 Leiter der Polizei-Abteilung im Innenministerium von Schleswig-Holstein. Er habe sich bei Umstrukturierungen einen Namen als Reformer gemacht. Ministerpräsidentin Heide Simonis hält ihn für den «richtigen Mann am richtigen Platz». Die Gewerkschaft der Polizei frohlockt, dass sich Schily für «einen fachlich versierten und erfahrenen Polizeibeamten» entschieden habe. Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die Pläne, die BKA-Zentrale in Wiesbaden und den Standort Meckenheim nach Berlin zu verlegen, wurde der bisherige Präsident, Ulrich Kersten, von Schily in den einstweiligen Ruhestand versetzt, von vielen als «Bauernopfer» bezeichnet.
(Azadi/ND, 7.2.2004)