Presseerklärung vom 5.11.99

Verwaltungsgericht bestätigt Kundgebungsverbot für antifaschistische Gruppen
Anmelder legt Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht ein


Das Göttinger Verwaltungsgericht hat heute Vormittag das Verbot antifaschistischer Kundgebungen gegen den geplanten Naziaufmarsch am 6. 11. bestätigt. In der Begründung schließt sich das Gericht weitgehend der Stadtverwaltung an: es sei wahrscheinlich, daß es auf den Kundgebungen zu "gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Rechtsextremisten" kommen würde, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei gefährdet.

Wieder einmal wird versucht, den antifaschistischen Widerstand gegen Nazis mit dem Aufmarsch der Faschisten gleichzusetzen. Aus einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung wird ein "Kleinkrieg der Extremisten von links und rechts" (so die Stadtverwaltung) konstruiert, der jegliche politische Inhalte mißachtet. Gleichzeitig werden die gesellschaftlichen Kräfte, die sich in Göttingen gemeinsam gegen den Naziaufmarsch wehren, auseinander dividiert. Für die Stadt gibt es die "bösen" autonomen Antifaschisten, deren Kundgebungen verboten werden, und die "guten" bürgerlichen Kräfte, zu deren Demonstration die Stadt mit aufruft.

Eine Sprecherin der Autonomen Antifa (M) erklärte hierzu: "Die Botschaft des Gerichts ist klar: Protest gegen Faschisten ist erlaubt, solange er auf einer symbolischen Ebene bleibt und sich nicht den Faschisten direkt entgegenstellt. Wir werden am 6.11. trotzdem präsent sein und versuchen, dem nach wie vor geplanten faschistischen Aufmarsch in Göttingen keinen Raum zu lassen." Aus diesem Grund rufe die Autonome Antifa (M) alle, die dem Treiben der Nazis nicht tatenlos zuschauen wollten, dazu auf, sich um 9 Uhr an der Kundgebung auf dem Hiroshimaplatz vor dem Neuen Rathaus zu beteiligen. Außerdem würden zeitgleich auch Kundgebungen auf dem Campus der Universität und auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden.

Parallel dazu versucht der Anmelder der verbotenen Kundgebungen weiterhin, eine Aufhebung des Verbots zu erreichen. Vor dem Oberverwaltungsgericht sind rechtliche Schritte eingeleitet worden.

 
Autonome Antifa (M) 
organisiert in der
Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation