Presseerklärung vom 12.08.1998

Neues zum §129-Verfahren gegen Passauer AntifaschistInnen:

Staatsschutz ermittelt munter weiter und hält sich alle Möglichkeiten offen

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) ermittelt seit März 1997 nach § 129 ("Bildung einer kriminellen Vereinigung") gegen Passauer AntifaschistInnen. Das Verfahren war erst am 12. Mai 1998 bekannt geworden. Damals durchsuchte das bayerische LKA zusammen mit dem Bundeskriminalamt und örtlichen Polizeibehörden im ganzen Bundesgebiet in acht verschiedenen Städten 36 Gebäude. In Passau sollte sich spätestens 1993 eine "kriminelle Vereinigung" aus 39 Personen "innerhalb des antifaschistischen Spektrums" gegründet haben. Was die "Verbrechen" dieser "Vereinigung" sein sollen, wurde nicht genauer ausgeführt. Die Staatsanwaltschaft München I sprach lediglich von "über 100 Straftaten seit 1993, wie Landfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung etc." Es drängt sich der Verdacht auf, daß einfach sämtliche politischen "Straftaten" in Passau zusammengesammelt wurden und nun einer "kriminellen Vereinigung" in die Schuhe geschoben werden sollen. Das Ziel des Staatsschutzes ist offensichtlich: Die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands in Passau.

Inzwischen sind 30 beschuldigte Personen bekannt. Ihre einzige Gemeinsamkeit: Sie sind oder waren aktive AntifaschistInnen und wohnen oder wohnten in Passau. Einem Beschuldigten aus Berlin wurde eine Teilakteneinsicht im Zusammenhang mit seinem Widerspruch gegen die Durchsuchung seiner Wohnung gewährt. Doch auch hier hält sich der Staatsschutz bedeckt. In der Akte finden sich dieselben nichtssagenden Begründungen wie in dem Durchsuchungsbeschluß und der Presseerklärung der Münchener Staatsanwaltschaft. Desweiteren wird lediglich angeführt, daß der Beschuldigte in antifaschistischen Gruppen aktiv war und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit antifaschistischen Aktionen gegen ihn liefen, die jedoch alle eingestellt sind. Erneut bestätigt sich hier, daß allein antifaschistisches Engagement auszureichen scheint, um für das bayerische LKA als "kriminell" zu gelten. Eine 18jährige Passauerin hat vor kurzem eine staatsanwaltliche Zeugenvorladung erhalten. Damit wird ein in solchen Verfahren beliebtes Zwangsmittel angewandt. Denn wenn die 18jährige ihre Aussage verweigert, drohen ihr nicht nur bis zum 2000 DM Strafe, sondern auch bis zu sechs Monate "Erzwingungshaft".

Eine Sprecherin der Autonomen Antifa (M) äußerte zu den Ermittlungen: "Die Erfahrung zeigt, daß dem Staatsschutz selten ein Mittel zu abwegig oder eine Begründung zu absurd ist, wenn es um die Verfolgung erfolgreicher Antifa-Politik geht. Daß aber ausgerechnet jetzt gegen die Antifaschistische Aktion Passau (laut Passauer Neue Presse vom 4. August läuft das Verfahren gegen den Antifaschistische Aktion Passau) vorgegangen wird, die seit Jahren Widerstand gegen die DVU und die NPD organisiert, mutet schon grotesk an. Dieses Ermittlungsverfahren muß sofort eingestellt werden, der Kriminalisierungsversuch abgeschmettert werden."

Daß sich der antifaschistische Widerstand nicht einschüchtern läßt, wird sich bereits am 26. September in Passau zeigen, wenn die DVU einen Tag vor der Bundestagswahl in Passau wieder ihre Großveranstaltung abhalten will.

Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation Autonome Antifa (M)

  organisiert in der

 

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