Polizei beweist erneut „Fingerspitzengefühl“
Ermittlungsverfahren gegen Rednerin der Autonomen Antifa [M]
Die Göttinger Polizei hat wieder
einmal ihr besonderes Fingerspitzengefühl unter Beweis gestellt:
Die mutmaßliche Rednerin der Autonomen Antifa [M] auf der Bündniskundgebung
gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch am 29. Januar 2000 hat am 24. Februar
eine Beschuldigtenvorladung wegen Verstosses gegen das Versammlungsgesetz
und Beleidigung erhalten. Die Kriminalisierung der Antifaschistin beginnt
ungefähr eine Woche nach der Schändung des jüdischen Friedhofes, ungefähr
eine Woche nachdem erneut NPD-Pläne für einen Aufmarsch in Göttingen bekannt
wurden.
„Vor diesem Hintergrund erscheint das Ermittlungsverfahren wegen
der wohlgemerkt symbolischen Vermummung während der Rede als Wadenbeisserei“,
erklärte eine Sprecherin der Autonomen Antifa [M]. Der Polizei hätte nach
dem Verlauf des 29. Januars die Verhältnismäßigkeit eines solchen Verfahrens
auch anders beurteilen können, „aber das entspricht wohl nicht den
Gepflogenheiten der Göttinger Polizei“, so die Antifa-Sprecherin
weiter.
Auf der Abschlusskundgebung der Bündnisaktion vom 29. Januar hatte eine
Vertreterin vermummt zum öffentlichen Umgang von Medien, Polizei und Justiz
mit Nazi-Aufmärschen gesprochen.
Die Maskierung der Rednerin sollte bildlich unterstreichen, dass es sich
hierbei um die Rede einer revolutionären Antifaschistin handelt. Im Anschluss
an die Kundgebung nahmen Polizisten, wie immer öffentlichkeitsscheu, die
Personalien der jetzt beschuldigten Antifaschistin auf, nämlich erst als
der Großteil der TeilnehmerInnen den Marktplatz bereits verlassen hatten.
Warum ebenfalls wegen Beleidigung ermittelt wird, ist für die Autonome
Antifa [M] unklar. Wer die Rede auf ihren vermeintlich beleidigenden Inhalt
überprüfen möchte, kann diese im Internet unter www.puk.de/aam nachlesen.
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