Presseerklärung vom 25.2.2000

Polizei beweist erneut „Fingerspitzengefühl“
Ermittlungsverfahren gegen Rednerin der Autonomen Antifa [M]

Die Göttinger Polizei hat wieder einmal ihr besonderes Fingerspitzengefühl unter Beweis gestellt:
Die mutmaßliche Rednerin der Autonomen Antifa [M] auf der Bündniskundgebung gegen den geplanten Nazi-Aufmarsch am 29. Januar 2000 hat am 24. Februar eine Beschuldigtenvorladung wegen Verstosses gegen das Versammlungsgesetz und Beleidigung erhalten. Die Kriminalisierung der Antifaschistin beginnt ungefähr eine Woche nach der Schändung des jüdischen Friedhofes, ungefähr eine Woche nachdem erneut NPD-Pläne für einen Aufmarsch in Göttingen bekannt wurden.

„Vor diesem Hintergrund erscheint das Ermittlungsverfahren wegen der wohlgemerkt symbolischen Vermummung während der Rede als Wadenbeisserei“, erklärte eine Sprecherin der Autonomen Antifa [M]. Der Polizei hätte nach dem Verlauf des 29. Januars die Verhältnismäßigkeit eines solchen Verfahrens auch anders beurteilen können, „aber das entspricht wohl nicht den Gepflogenheiten der Göttinger Polizei“, so die Antifa-Sprecherin weiter.

Auf der Abschlusskundgebung der Bündnisaktion vom 29. Januar hatte eine Vertreterin vermummt zum öffentlichen Umgang von Medien, Polizei und Justiz mit Nazi-Aufmärschen gesprochen.
Die Maskierung der Rednerin sollte bildlich unterstreichen, dass es sich hierbei um die Rede einer revolutionären Antifaschistin handelt. Im Anschluss an die Kundgebung nahmen Polizisten, wie immer öffentlichkeitsscheu, die Personalien der jetzt beschuldigten Antifaschistin auf, nämlich erst als der Großteil der TeilnehmerInnen den Marktplatz bereits verlassen hatten. Warum ebenfalls wegen Beleidigung ermittelt wird, ist für die Autonome Antifa [M] unklar. Wer die Rede auf ihren vermeintlich beleidigenden Inhalt überprüfen möchte, kann diese im Internet unter www.puk.de/aam nachlesen.

 


 
Autonome Antifa (M) 
organisiert in der
Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation