Gegen Faschismus und Klassenjustiz - Die Antifaschistische Aktion!

Einleitendes

 

Schwerpunkt dieser Broschüre liegt in der Auseinandersetzung mit dem Thema Klassenjustiz. Sie wird veröffentlicht in Verbindung mit den Aktionen am 2. Oktober 1995, an dem eine Agit-Prop-Aktion und im Anschluß daran eine Demonstration unter dem Motto "Gegen Faschismus und Klassenjustiz - Die Antifaschistische Aktion!”, stattfindet. Diese Aktionen, zu denen seit 1990 jedes Jahr aufgerufen wird, sind Teil des politischen Konzeptes der Autonomen Antifa (M). Ziel ist Position zu gesellschaftlicher Rechts-Entwicklung zu beziehen und ihr antifaschistische Politik entgegenzusetzen.

Am 2. Oktober 1994 kam als Einschätzung zu den Verfahren nach § 129 ("kriminelle Vereinigung”) und § 129a ("terroristische Vereinigung”) gegen die Autonome Antifa (M) die Broschüre "...folgerichtig ist Antifaschismus kriminell!” heraus. Die nun vorliegende Broschüre ist in Anlehnung an die erste entstanden.

Die Gruppe Kunst und Kampf (KuK) druckte in der Broschüre "Verbotene Kunst” das zuvor kriminalisierte "Weiterstadt-Plakat” ab. Auf dem Plakat war seinerzeit eine Veranstaltung mit ehemaligen politischen Gefangenen angekündigt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft (GSA) Celle erhob eine neue Anklage nach § 129a gegen KuK und auch gegen den Buchladen Rote Straße wegen des Verkaufs dieser Broschüre. Die Anklagen nach § 129a (Werbung für eine terroristische Vereinigung) und die Anklage der GSA wegen der Broschüre des GNN-Verlages "Ausgewählte Zeitdokumente” (Zur Geschichte der RAF) wurden durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) fallengelassen. Dies befreite nicht nur den Buchladen Rote Straße von seiner Anklage, sondern zeigte wiederum die verbissene Verfolgungswut der GSA, die - trotz juristischer Aussichtslosigkeit - an ihrer Wadenbeißerei festhielt. Doch was fast lächerlich anmutet, ist bitterer Ernst. Die Kriminalisierung revolutionären Widerstands hat lange Tradition.

Das Fallenlassen der Anklage nach § 129a ist als Teilerfolg der politischen Arbeit zu sehen. Doch der Mammutprozeß vor der Staatsschutzkammer Lüneburg, in dem es darum gehen wird, die Autonome Antifa (M) als "kriminelle Vereinigung” zu verurteilen, steht noch aus.

17 Personen sind angeklagt, weitere Verfahren sind nicht auszuschließen. Denn die SoKo 606 existiert bis heute, und es wird munter weiter ermittelt.

Die Interessen, die dahinter stehen, sind eindeutig: mit dem sich wahrscheinlich jahrelang hinziehenden Prozeß und den dazu benötigten Observationen soll die politische Arbeit der Gruppe behindert und sie letztlich zerschlagen werden.

Durch gezielte Falschmeldungen der Verfolgungsbehörden, die wohlwollend durch bürgerliche Medien breitgetreten werden und der Aussicht für BündnispartnerInnen, in die Ermittlungen einbezogen zu werden, soll radikale antifaschistische Politik diskreditiert und isoliert werden.

Zum Aufbau der Broschüre:

Der erste Teil beschäftigt sich mit einer grundsätzlichen Analyse von Klassenjustiz und ihrer Funktion im kapitalistischen System.

Im zweiten Teil geht es um die aktuellen Angriffe von Seiten des Staates gegen die Linke, u. a. die bundesweiten Durchsuchungen im Sommer diesen Jahres im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Zeitschrift "radikal”, die "antiimperialistischen Zellen (AIZ)” und das "K.O.M.I.T.E.E.”.

Der dritte Teil bezieht Stellung zu dem auch in Zusammenhang mit den "Chaostagen” in Hannover vielzitierten sogenannten Deeskalationskonzept; einer angeblichen Polizeistrategie, die gar keine ist.

Praktische Erfahrungen, die die Autonome Antifa (M) mit Anti-Repressionsarbeit gemacht hat, sollen im letzten Teil vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Öffentlichkeitsarbeit. Anti-Repressionsarbeit, gerade weil sie erhebliche Kapazitäten verschlingt, muß so angelegt sein, daß sie als Teil der Politik offensiv gegen staatliche Repression gerichtet wird.

Die Vernichtung der Wurzeln des Faschismus ist unser Ziel!


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