1:1 für den antifaschistischen Widerstand

Chronologie
seit dem BGH-Beschluß vom 3. August 1995

 

Folgende Chronologie schließt an die umfangreiche Chronologie in der Broschüre "Gegen Faschismus und Klassenjustiz!” von 1995 an und berücksichtigt deshalb nur die Entwicklungen seit dem BGH-Beschluß. Die gesamte Vorgeschichte der Ermittlungen ist der vorherigen Broschüre zu entnehmen.

3. August '95: Der BGH Karlsruhe beschließt, die Anklage nach §129 gegen 17 vermeintliche Mitglieder der Autonomen Antifa (M) zur Hauptverhandlung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg zuzulassen.

14. September '95: Mit Schlagzeilen wie "Es darf kein zweites Hannover geben” macht das Göttinger Tageblatt Stimmung gegen die zum 2.10. angekündigte AgitProp Aktion und Demonstration "Gegen Faschismus und Klassenjustiz - Die Antifaschistische Aktion!”.

26. September '95: Die Stadt Göttingen verfügt ein Totalverbot über alle zum 2.10 angekündigten Aktionen. Die Stadt begründet das Verbot mit einer von ihr getroffenen "Gefahrenprognose”. In der Verbotsverfügung heißt es, daß die Aktionen "eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in nicht hinzunehmender Weise” darstellen. Damit schließt sich die Stadt Göttingen voll der Argumentation des BGH an und beugt sich dem Druck der GSA Celle.

29. September '95: Nachdem es zu keinerlei Einigung mit der Stadt kommen konnte - die Stadt forderte die Aufgabe des Schwarzen Blocks, eine rechtmäßige Anmeldung der Aktionen sowie eine verantwortliche Person - ruft die Autonome Antifa (M) nicht mehr zur Demonstration und AgitProp Aktion auf.

30. September '95: Der Kreisverband von B'90/Die Grünen und das Komitee 129 melden eine Kundgebung für den 2.10.'95 an und geraten damit ins Kreuzfeuer der Kritik von SPD, Stadt, Polizei und örtlichen Presse.

2. Oktober '95: Die gesamte Göttinger Innenstadt und alle Zufahrtsstraßen werden von Bereitschaftspolizei und Sondereinsatzkommandos aus allen Teilen Niedersachsens kontrolliert und überwacht. Nach der angemeldeten Kundgebung kommt es trotz Verbot zu einer Spontandemonstration von ca. 800 Menschen. 14 Menschen wurden in Gewahrsam, acht vorübergehend festgenommen und 52 Menschen erteilte die Polizei Platzverweise.

27. Oktober '95: Göttingens Oberbürgermeister Rainer Kallmann (SPD) kritisiert öffentlich Äußerungen von CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender Wolfgang Schäuble. Schäuble hatte auf dem CDU-Bundesparteitag Göttingen als "Autonomiehochburg” bezeichnet, in der "die Straßen dem schwarzen Block gewaltbereiter Demonstranten freigegeben” würden. Kallmann fürchtet vor allem die Ruinierung des Rufs der "Wissenschaftsstadt” und damit die wirtschaftliche Schädigung.

30. Oktober '95: Autonome Antifa (M), Politischer Arbeitskreis und Antifa Jugendfront führen die zum 2.10.'95 geplante AgitProp Aktion auf dem Göttinger Marktplatz auf.

2. Dezember '95: Die 17 Angeklagten erhalten die Prozeßladungen. 114 Verhandlungstage - drei Tage pro Woche - sind ab 8. Mai 1996 anberaumt. Auch wird festgelegt, daß jeder und jede Angeklagte zwei VerteidigerInnen haben muß.

Weihnachten '95: Die SSK Lüneburg lehnt Anträge der AnwältInnen ab, den Prozeß nach Göttingen zu verlegen. Als Begründung werden das "vergleichsweise junge Alter der Angeklagten”, das eine "gewisse Mobilität” erwarten lasse und befürchtete "Unruhen” bei einem Prozeß in Göttingen angeführt.

22. Januar '96: Aufgrund mangelnder Räume für den Mammutprozeß wird der Prozeßbeginn auf den 14. August verschoben. Zugleich wird die Zahl der anberaumten Verhandlungstage auf 131 erhöht. Die Reithalle einer ehemaligen BGS-Kaserne, mittlerweile Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAst) in Lüneburg wird vom Gericht erstmals als Räumlichkeit angepeilt. Allein für den Einbau einer Heizung werden 300.000 DM veranschlagt.

27. Januar '96: Niedersachsens Justizministerin Heidi Alm-Merk (SPD) spricht sich gegen den Ausbau der Reithalle aus und wirft dem Gericht vor, "den Ernst der Haushaltslage immer noch nicht erkannt” zu haben, will sich aber um eine "kostenneutrale Lösung” bemühen.

30. Januar '96: Oberstaatsanwalt Pfleiderer sucht den vorsitzenden Richtet Wisler auf und berichtet über die sog. "Oppermann-Initiative”. Pfleiderer berichtet Wisler über Überlegungen, die er und Oppermann (MdL SPD) bezüglich einer Einstellung angestellt haben. Die ins Auge gefaßten Bedingungen entsprechen im wesentlichen den am 15. März vom Gericht gestellten Bedingungen. Dieses Geplänkel wird erst später bekannt.

15. März '96: Gericht, GSA und AnwältInnen verhandeln zum ersten Mal über eine mögliche Einstellung der Verfahren. Während die AnwältInnen die bedingungslose Einstellung fordern, stellen Gericht und GSA folgende Bedingungen: die Angeklagten müssen eine Erklärung (s. S.6) abgeben, 100.000 DM zahlen und auf die Rückgabe der beschlagnahmten Materialien verzichten. Den AnwältInnen wird ein ausformulierter "Einstellungscoupon” zur Weiterleitung an die Angeklagten mitgegeben.

27. April '96: Die Autonome Antifa (M) weist den Einstellungsvorstoß via Presseerklärung zurück und fordert die bedingungslose Einstellung.

2. Mai '96: Das Landgericht Lüneburg verfaßt eine "Presseerklärung zur Presseerklärung der Autonomen Antifa (M)”, in der die zu zahlende Geldstrafe für die einzelnen Angeklagten auf 2000 bis 3000 DM, zu zahlen an die Gedenkstätte Buchenwald, heruntergeschraubt ist. Auch über die Rückgabe einzelner Gegenstände könne man reden. Nach wie vor besteht das Gericht auf einer Distanzierung vom Schwarzen Block.

4. Mai '96: Die Autonome Antifa (M) lehnt öffentlich wiederholt eine Distanzierung der Angeklagten von ihrer Politik ab und fordert die bedingungslose Einstellung.

25. Mai '96: Die Landeszeitung für die Lüneburger Heide berichtet, daß das niedersächsische Justizministerium nun doch 380.000 DM für den Umbau der Reithalle bewilligt. Damit soll suggeriert werden, daß dem Mammutprozeß, falls die Angeklagten keine Distanzierung unterschreiben, nichts mehr im Wege steht.

29. Mai '96: Die GSA teilt dem vorsitzenden Richter Wisler in einem Schreiben mit, daß die GSA zu "keinem weiteren Entgegenkommen” bereit ist. Oberstaatsanwalt Pfleiderer empört sich über die Halbierung der Geldstrafe, die zudem "trotz erheblich entstandener Kosten nicht an die Staatskasse” geht, über die eventuelle Herausgabe der Computer, wobei "das Löschen der darin gespeicherten Programme und Dateien einen erheblichen Aufwand für … die ohnehin schon überlastete ADV-Abteilung des LKA bedeutet” und vor allem über die "Modalitäten der abzugebenden Erklärung”. Nur eine eindeutige Erklärung der Angeklagten "begangenes Fehlverhalten für die Vergangenheit einzuräumen und zu erklären, für die Zukunft davon Abstand zu nehmen” könne dem "rechtstreuen Bürger” die Einstellung vermitteln.

19. Juni '96: Die Göttinger Resolution zur Unterstützung der 17 Angeklagten im Verfahren gegen die Autonome Antifa (M) erscheint als halbseitige Anzeige in der Frankfurter Rundschau. Vor dem Landtag in Hannover findet eine Pressekonferenz statt, bei der die Resolution Innenminister Glogowski übergeben wird. Justizministerin Alm-Merk verweigerte die Annahme. Das letzte Treffen zwischen Gericht, GSA und Verteidigung endet mit für die Angeklagten und das Gericht akzeptablen Einstellungsbedingungen. (s.S.7)

24. Juni '96: Die GSA gibt ihr Einverständnis zu der ausgearbeiteten Erklärung.

25. Juni '96: Die Autonome Antifa (M) erklärt: "Wir sehen uns auch weiterhin der Bekämpfung der Wurzeln des Faschismus verpflichtet. Wie in der Vergangenheit werden wir weiterhin adäquate Mittel in der politischen Auseinandersetzung anwenden.”

26. Juni '96: Generalstaatsanwalt Endler erklärt im Göttinger Tageblatt, er sei mit der geplanten Einstellung "zufrieden”.

27. Juni '96: Unter der Schlagzeile "Land Niedersachsen spart viel Geld” macht ein Sprecher des Justizministeriums im Göttinger Tageblatt öffentlich, daß 70000 DM bereits für den Umbau der Reithalle ausgegeben worden seien, er aber froh sei über die eingesparten Kosten. Oppermann spricht von einer "Chance auf dauerhaften Frieden in der Stadt”.

12. Juli '96: Alle Verhandlungstermine werden aufgehoben und die Verfahren vorläufig eingestellt.

2. August '96: Die Verteidigung beantragt, die Geldstrafe an eine nicht-staatliche Institution, den ehemaligen KZ-Häftlingen in Gestalt der Lagergemeinschaft Buchenwald-Dora, zu zahlen. Der Antrag wird zurückgewiesen.

30. August '96: 51.000 DM werden von den Angeklagten an die Gedenkstätte des ehemaligen KZ Mittelbau-Dora überwiesen.

1. September '96: Im Göttinger Rosengarten findet eine "Ehrenmalfeier” der Göttinger Landsmannschaft Ostpreußen statt, an der auch der CDU-Ehrenvorsitzende Alfred Dregger teilnimmt. Mehrere v.a. autonome Gruppen rufen zur Gegenkundgebung auf. Während Dregger revanchistische Propaganda über den Zweiten Weltkrieg betreibt, knüppeln einige Hundert Polizisten auf die Demonstrierenden ein. Mindestens zehn TeilnehmerInnen werden zum Teil schwer verletzt, darunter ist auch die Landtagsabgeordnete der Grünen Heidi Lippmann-Kasten mit einer Kopfverletzung. Eine öffentliche Debatte v.a. über die Polizei wird mit diesem Ereignis losgetreten. Heidi Lippmann-Kasten erklärt in einem Interview mit der Zeitung EinSatz!, auf "keine Demo mehr ohne Helm” zu gehen.

2. September '96: Die Göttinger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen eingesetzte Polizisten wegen des Verdachts der "Körperverletzung im Amt” ein, aber auch gegen TeilnehmerInnen der Kundgebung wegen "Verstößen gegen das Versammlungsgesetz”.

3. September '96: Der Landtag befaßt sich in der aktuellen Stunde mit den Ereignissen vom Rosengarten. Die Rollen sind klassisch verteilt: Innenminister Glogowski (SPD) verteidigt den Knüppeleinsatz als "Notwehrhandlungen einzelner Beamter”, die Grünen beklagen, daß die Demonstrierenden zu Freiwild geworden seien, und die CDU meint, die Autonomen verhöhnten ob der abgegebenen Einstellungserklärung "genüßlich und hämisch Polizei und Justiz”.
Zur gleichen Zeit werden dem Göttinger Friedensbündnis angemietete Räume im Rathaus für eine Ausstellung über die Kriegsverbrechen der Wehrmacht auf dem Balkan wieder gekündigt. RatshausbesucherInnen soll ten nicht mit derartigen Bildern konfrontiert werden.

13. September '96: Der Grundstein für das Polizeigelände, wo die neue Göttinger Bereitschaftpolizei untergebracht werden soll, wird im Beisein von Ministerpräsident Schröder (SPD) gelegt.

16. September '96: 129-Verfahren gegen die Autonome Antifa (M) endgültig eingestellt

2. Oktober '96: AgitProp Aktion und Demonstration: Kapitalismus abschaffen! Zusammen kämpfen gegen Polizeistaat und Sozialabbau!


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